Freyheit.
Gleichheit.
Der Minister der Künste und Wissenschaften
der einen und untheilbaren helvetischen Republik,
an den
Bürger Schmid Regierungs-Statthalter
Bürger Statthalter!
§^ie Zeit nahet heran, wo die Bewohner Helvetiens ein Religion6-Fest gemein-schaftlich scherten , einen Tag des Gebets und der Danksagung, einen Tag gewiedmetdem religiösen Nachdenken über den sittlichen Zustand der Nation; unsere Staats-verfassung erkennt das heilige Menschenrecht, ungehinderter Religionsübungen.Allein obgleich sie keinen Gottesdienstlichen Versammlungen, irgendeiner Religiom-parthey Hindernisse in den Weg leget, so kann sie doch nicht gestatten, daß unterdem Verwände religiöser Zusammenkünfte, die öffentliche Ordnung gestört, unddie Achtung gegen die rechtmäßigen Gewalten im Staate untergraben werde.Wenn nun schon die Pflicht des Vollziehungs-Direktoriums der helvetischen Republiksich darauf einschränkt, durch Euch Bürger, und durch Euere Unterbeamten überalles, was den Gottesdienst angeht genau zu wachen, so kann es ihm doch nim-mermehr gleichgültig seyn, in welchem Geiste die Religionslehrer an den Tagen, dieder Gebrauch unserer Väter geheiliget hat sich ihrer Amtsverrichtungen entledigen^In seiner ursprünglichen Reinheit ist das Christenthum das wirksamste Mittel, dasGewissen zu schärfen, die Menschen zum Gefühle ihrer Würde zu erheben, dieSelbstsucht zu bekämpfen, und alle Tugenden zu entwickeln, welche die Zierde dermenschlichen Natur, und ohne die keine wahrhaft republikanischen Gesinnungenmöglich sind.
Das Christenthum ist allem feind, was schlecht und niedrig ist, es lehrt denEigennutz dem gemeinen Wohl, die Regungen der Leidenschaft, den Geboten derVernunft, das Vergnügen der Pflicht, und Alles dem Gewissen aufopfern. Esgewöhnt seine Verehrer ihr Glück nur in dem Wohl anderer zu suchen, und hält
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