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Publikation und Erläuterung über den Beschluß des Vollziehungs-Directoriums vom 17. Brachmonat 1799
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Freyheit

Gleichheit

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über den

Beschluß des Vollziehungs - Direetoriums

vom 17. Brachmonat 1799.

^a die von dem Ober-Einnehmer «nd Vollziehungs-Commissair im Cantonsblattvom 21. Brachmonat an die BB.. Agenten und Municipalitäten des Cantons erlaßenenachdrückliche Aufforderung zu schleuniger Beendigung und Beziehung der Grund-undHäuser-Taxen ohne Erfolg gewesen, indem (außer von der Gemeinde Basel und zumTheil von Eptingen, Münchenstein und Muttenz ) ihm nirgends her auch nur eine förmlicheAnzeige der beendigten Schätzungen zugekommen, üherdieß die im gleichen Cantonsblatt vonden ÄB. Agenten verlangten namentlichen Listen, wieviel von jedem Bürger, als ersteHälfte der Kriegssteuer bezahlt worden, nur von sehr wenigen Orten bis jetzt eingelaufen/so steht stch der Ober-Einnehmer, von der Regierung wiederholt aufgefordert, genöthiget,das Gesetz vom 28. May, welches den Bezug der zweyten Hälfte der Kriegssteuerverordnet, nunmehr in Vollziehung zu setzen.

Und da der Erfolg des Bezugs der ersten Kriegssteuer-Hälfte gezeigt hat, daß dirbestimmte Aufforderung zu dieser außerordentlichen, durch dje gegenwärtigen Zeitumständeveranlaßten Steuer von seinem gesammten Vermögen beyzutragen, an mehrernOrten und von mehrern Partikularen nicht so gewissenhaft befolgt worden als von andern,so hat sich das Vollziehungs-Directorium, nach den Grundsätzen von Gleichheit undBilligkeit im Falle gesehen, eine Masregel zu ergreifen, nach welcher der redliche undgewissenhafte Bürger nicht mehr wie bisher beynahe einzig, oder doch vorzüglich belastetseyn solle.

Dahin zweckt der Beschluß des Vollziehungs-Direktoriums vom 17 . Brachmonat.

In Folge desselben, und der dem Ober-Einnehmer als Vollziehungs-Commissair vondem Bürger Finanz-Minister ertheilten Befugnisse, werden nun alle BB. Agentenaufgefordert, ungesäumt den Bürgern ihrer Gemeinde oder Section anzuzeigen, daß einjeder sich selbst bey seinem Agenten einfinden, ihme mit einem an Eydesstatt abzulegendenHandgelübd, sein ganzes besitzendes Vermögen an liegend- und fahrender Haabe, Geldund Geldeswerth überhaupt angeben, und nach diesem Masstabe die gesetzliche Kriegssteuerru Zwey vom Tausend entrichten solle, nach Abzug dessen, was er bereits daranbezahlt hat. Und soll mit diesem Einzug auf künftigen Montag überall der Anfang gemacht,derselbe bestens beschleuniget, die eingehenden Gelder dem Ober-Einnehmer ohne diemindeste Verzögerung eingesendet, und dann auch die darüber geführten Bücher nebstVerzeichnissen, wer und aus was Gründen einer gar nichts bezahlt habe, mitgesandt werden.

Bekanntlich hatte die Regierung bereits durch mehrere Beschlüsse die Ober-Einnehmerzur Taxierung der Saumseligen vegwältigt.

Allein auch diesmal noch will sie voll Zutrauen in die Vaterlands-Liebe und Gut-gefinntheit ihrer Mitbürger ihnen selbst diese Taxation überlaßen, in der Hoffnung, daßalle Bürger die dermalige Lage des Vaterlandes, und die daher sich nothwendig ver-mehrenden Staats-Bedürfnisse beherzigen daß sie einsehen werden, - eine zur Unzeitgeschehende Zurückhaltung der Geld-Beyträge unser Vaterland in einen peinlichern Zustandversetzen würde, und daß überdies nebst der gegenwärtigen Lage der in den meistenGemeinden äußerst langsame Gang der ordentlichen Abgaben die Beschleunigung deraußerordentlichen nothwendig erheische, endlich daß alle Bürger nach den ewigen Gesetzenvon Gleichheit und natürlicher Billigkeit stch beeifern werden, jeder nach seinem Ver-mögen dem Vaterlande zur Rettung desselben sein Opfer darzubringen.

Sollten aber, wie doch nicht zu hoffen ist, eint oder andere diesem Zutrauen nochimmer nicht entsprechen, so ist es alsdenn die Regierung so wie ihre Beamten dengewißenhaften Bürgern schuldig, die gewißenlosen nach den bereits gegebenen Ver-ordnungen mit Strenge zu behandeln.

Endlich werden alle diejenigen Munizipalitäten welche bis jetzt noch keine Anzeigevom Fortgang oder Beendigung ihrer Schätzungen dem Ober-Einnehmer eingesandthaben, unter ihrer gewissesten Verantwortlichkeit aufgefordert, in den ersten drey Tagender künftigen Woche dem Ober - Einnehmer darüber Bericht zu erstatten.

Basel den Z. Heumonat i7oo.

Imhof, Ober-Einnehmerals Vollziehungs - Commissair