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1913/14 (1913) Konzertprogramme 1913/14
Entstehung
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Bestimmungen für den Wettgesang.A. Allgemeines.

Jeder Verein hat eine Viertelstunde lang dasProbelokal zur Repetition seines selbstgewähltenWettliedes zur Verfügung; dann tritt eine viertel-stündige Ruhepause bis zum Vortrage seines Wett-liedes ein. Der Verein verfügt sich nach dem Bar-füsserplatz und erwartet dort seinen Aufruf(beischlechtem Wetter im Durchgang). Eintritt durchdie Garderobe, Abgang durch den Korridor nachdem Steinenberg. Nach dem Vortrag des Wettliedestritt wieder eine halbstündige Pause ein und dannbegeben sich die an der Stundenchorkonkurrenz teil-nehmenden Vereine zur Probe des Stundenchoresin die ihnen nach dem Wettgesang unter Couvertmitgeteilten Lokale. Nach einer halbstündigen Pause

gelangen sie dann zum Vortrag des Stundenchors.Man vergleiche das Verzeichnis der Vereine,

B. Reglement.

Als Beurteilungsmodus kommt derjenige vom letztenEidg. Sängerfest in Neuenburg in Anwendung, mitder einzigen Neuerung, dass in der RubrikGesamt-eindruck jeder der drei Kampfrichter notiert.

Es wird also von den sechs Rubriken: HarmonischeReinheit, Tonbildung, Rhythmische Genauigkeit,Dynamik, Aussprache und Geistige Auffassung jederder drei Kampfrichter zwei Faktoren zur speziellenBeurteilung übernehmen. In die siebente RubrikGesamteindruck wird jeder Kampfrichter eineNote setzen, sodass dann das Minimum 9 Punktebeträgt. Analog den neuesten Beschlüssen des Eidg.Sängervereins werden bei der Notierung nur ganzeund halbe, aber keine Viertelspunkte mehr angewendet.

Für die Beurteilung der Leistungen in der Stunden-chor-Konkurrenz gelten die gleichen Bestimmungen.

Wir machen die Vereine darauf aufmerksam, dasses ganz in ihrem Interesse liegt, wenn sie die ange-gebenen Zeiten für die Proben auf das peinlichsteinnehalten,