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wohnergemeinde hier handle und den Spendausschusswähle etc. „'Warum will man, nur der Form zuliehe,zwei verschiedene Versammlungen, während doch daund dort die gleichen Männer sind? Auf dem Landeist’s nicht selten vorgekommen, dass die Einwohner-gemeinde geradezu sich als Armenverein erklärt undkonstituiert hat, und auch wo dies nicht geschehen,waren meistens an den Einwohnergemeinden und anden Armenvereinsversammlungen exakt die gleichenMänner. Das Abtreten derer, welche nicht Mitgliederder Spendkasse sind, genügt vollständig und macht dieSache einfacher.“
Organisiert sich eine Gemeinde nicht in dieserWeise zur Bildung einer Spendkasse, da zahlt derStaat nach § 43 des Gesetzes auch keine Beiträge andie Armenpflege.
Dies musste allerdings für die Gemeinden einsehr wirksamer Sporn zur „ frei willigen Wolilthätig-keit“ sein.
Bei den Hülfsmitteln der Spendkasse sind nunausser den Kirchensteuern, Legaten, Geschenken,Bussen etc. auch „die Unterhaltungsbeiträge sämt-licher Mitglieder der Spendkasse“ aufgezählt. Wieverhält es sich denn hier mit der Freiwilligkeit ? Wiekönnen widerspenstige Leute dazu gebracht werden,der Spendkasse beizutreten?
Schenk antwortet hierauf: „Was wir wollen, istklar. Wir wollen, um die Freiwilligkeit im grossenzu retten, um sie vor allgemeinem Fall und uns vor deralten regulären Telle zu bewahren, diejenigen, welchemutwillig durch Missbrauch derselben Gefahr bringen,nicht machen lassen. Zwar sie zwingen, beizutreten,das wollen wir nicht, aber wir wollen sie an einem■andern Ort finden, in ihrem eigenen Netz sie fangen .“