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Geschichte des Armenwesens im Kanton Bern von der Reformation bis auf die neuere Zeit / im Auftrage der bernischen Armendirektion dargestellt von Karl Geiser
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Streitigkeiten und Reibereien zur Folge. Auf der einenSeite die Ansprüche der Burger, auf der andern diestetig zunehmenden Bedürfnisse des öffentlichen Lebens und für beides sollten die Gemeindegüter genügen,was freilich an den meisten Orten nicht möglich war.Die Situation war für die Burger aber viel günstiger,als für die Einwohnergemeinden.

Sie konnten sich auf die Bestimmung stützen,dass die Güter nur so weit den öffentlichen Zweckenzu dienen haben,als es bisher geschehen. Dieswar freilich wenig genug gewesen, und als sich dieLasten mehrten, fehlte es den Einwohnergemeinden anden notwendigen Mitteln. Sie waren auf die Gnade derBurgergemeinden angewiesen, die sich fast durchgehendsnoch im ausschliesslichen Besitz der sämtlichen Ge-meindegüter befanden und den Einwohnergemeindendavon nur anwiesen, was ihnen beliebte. l ) Diese Be-träge waren aber so gering, dass die Einwohner-gemeinden zur Ausschreibung von Tellen schreitenmussten, die sehr rasch anwuchsen. Auf den Umstand,dass die Armentellen, die von sämtlichen Liegen-schaften (auch denjenigen der Einsassen) bezogenwurden, nur den Burgern zu gute kamen, haben wirschon in einem frühem Abschnitte hingewiesen.

Dass derartige Zustände Missstimmung und Ver-bitterung hervorrufen mussten, ist leicht erklärlich.Auf die übrigen Nachteile können wir an dieser Stellenicht eingehen, wir verweisen dafür hauptsächlich aufdie Schriften von Blösch und Stettier.

Die Verfassung von 1846 brachte für diese Ubel-stände keine Abhülfe. Die Situation wurde vielmehrimmer unerträglicher, je mehr die Einwohnerschaft

) Stettier, Gemeinde- und Burgerrechtsverhältnisse etc., Zeit-schrift für vaterländisches Recht, III, S. 183.