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Des Europäischen Herolds zweyte Haupr-Handlung
wegen befehl/oder wenn es Personenstand/de-nen gewöhnlich hinein zu gehen erlaubet ist.In dieser Llm-cliZmbre darff niemand spa-hieren gehen/ und hieselbst speiset der König/wenn er öffentliche tafel hält. Es seynd aberzwey ordentliche thürhüter zu der - cksm-l-re bestellet / welche ihre bedienung jederzeitmit demdegenander seitc verrichten/ und fan-gen sie ihre aufwartung an den thüren der sn-ti-clismbre allezeit eine halbe stunde eher an/als der König aufstehet / auch lassen sie vonaussen niemand hinein/biß sich derjenige unterden vier vornehmsten Kammer-Zunckern/wel-cher dasselbe jähr die aufwartung hat/ einge-stellet habe. Über dieses eröffnet ein thürhü-ter der 2nti- cksmvre die zwey stügel der thürvor denjenigen Printzen und Princcßinnen/welchen dergleichen eröffnung zu geschehen pfle-get/wie auch vor den Gesandten/wenn sie-zuraudicntz gehen.
Unter den vier ordentlichen Ober-kammer-dienern hat iedcr jährlich 1750 pfund/ oders8z^ thaler an barem gelde zur besoldung. Siebewahren die thüre des gcheimden Raths/undgeben die ordre den thürhütern/ wenn die vor-nehmsten kammer-junckern nicht zugegen st'ynd.Sie schlaffen zun füssen des Königlichen bet-tes/ und bewahren die schlüssel der kisten.
Hiernechst seynd sechzehn thürhücer zudes Rönigs gemach/ welche mit dem degenan der feiten auffwartcn/ und welche die an-wesenden in dem gemach in ordnung stellen/wenn sich der König an-oder ausziehen lässet/oder wenn er von seinem lehn-stuhl nach dembet-stuhle/ oder von diesem in sein cabinet/oderaber sonsten durch das gemach gehet.Sie habenauch die ehre die Königlichen/wie nicht wenigerdes Dauphinskinder zcitwährender ihrer kind-hcitzu tragen. Ihre gage und recompense ist960 pfund oder zrO thaler.
Dicstn folgen zwey und dreyßig kaminer-diener/ derer jedes vicrtel-jahr achte die auff-wartung haben. Sie haben den titul Ecuycr/und wenn der König auff wenige tage vonVersailles oder von einem andern Königlichensthlosse verreiset/ so bleibet ein kammer-dienerin demschlaf-gcmach zurücke/und schläffet un-ten am bette/ selbiges zu bewahren.. Wennsich der König an-oder ausziehen lässet / so se-hen sie ihm den lehn-stuhl/ halten den schlaf-rock/ und legen selbigen des abends auff denlehn-stuhl/ prXientiren auch dem König den spie-gel. Sie machen das Königl. bette/ da denndie tapezierer zun füssen st'ynd/ ihnen zu hclf-fen. Einer von den cammer-dicnern/ welcherdes tages die auffwartung hat/ muß das Kö-nigliche bette den ganhen tag über bewahren/und wenn der mund-schencke des abends brod/wein und wasser zur nacht-collation vor den Kö-nig ins gemach bringet/ so credenzet oder kostetder Überbringer dasselbe in gegenwart eineskamer-dicners.WcnndieKöniginen/Fü'.stinncnund Hertzoginncn den König im schlaf-gemachodcrvorm bette bestichen/falls er entwederkranckist/ oder arheney genommen hat/ so sitzen diekammer-diener die stühle/ nemlich einen fau-keuil oder lehn-stuhl der Königin und Königl.frau muttcr/ oder einer andern Königin ; sie-ges plians aber/ oder stühle/ so man zusammen
legen kan/ den Fürstinnen und Herhoginnen.Jedoch mit den, unterschied/ daß sie den Für-stinnen vom geblüte und legitimirten Fürstn^nen die stühle gleich bey ihrer ankunfft ohnevor-hergegebenes zeichen yr^lentiren; den fremdenFürstinnen und Hertzoginnen aber nicht eher/als wenn es der König befohlen hat. Einkammer-diener hält dem König / wenn er sichan-oder ausziehet / den spiege! stets vor/ undwenn es nicht helle gnug ist/ so nehmen zweyandere kammer-diener dicke wachs-kerhen/und stellen sich damit auff beyde feiten des spie-gels.
Die zwölff Lönigl. mantel-träger ha-ben jeder 780 pfund oder 26O thaler einkom-mens/ nebst der tafel bey Hofe/ welche auch diekammer-dienergenieflen. Sie werden gleich-falls mit dem titul Ecuyer beehret/ und habenalle viertel-jahr vier derselben die aufwartung/welche sie mit dem degen an der feite verrich-ten. Sie befinden sich alle morgen beym auf-stehen des Königs/ und empfangen/ wenn derKönig zur tafel gehet/ die Handschuhe und dasSpanische röhr von ihm/falls weder der Groß-kämmcrcr/ noch einer der vornehmsten kam-mer-iunckcr/ noch der Großmeister der Gar-derobe zugegen ist / und geben auff solchen falldem König die Handschuhe und das Spanischeröhr wieder. Ja der mantel-träger/welche?die auffwartung hat/entfernet sich desselben ta-ges niemahls von dem König/ damit er ein undanderes bcnöthigte aus der Garderobe abho-len/ oder aber wieder etwas dahin tragenkönne.
Diezweeneports-grcsuebules, oder büchsen-trager/ wechseln alle halbe jähr in ihrer auff-wartung um/ und dienen dem König auff derjagt.
Der porte-msil oder M3ü-trager holet ausder Garderobe/ was zum mmi-jpicle gehöre^wenn der König spielen will.
Die achtbarbierer/ welche auchkammer-diener siynd/wechsiln qvartal- weise um/ und isthicrnechst noch ein ordentlicher barbierer be-stellet. Ihre Verrichtung ist / den König mor-gends und abends zu kämmen/ zu barbieren/und ihn im bade/ oder wenn crgeschwitzethat/abzmrucknen.
Der Chirurgus und Operator vor diszahne säubert dem Könige die zähne/ und rei-chet ihm zahn-pulver/ wenn er den mund aus-spület.
Acht trapezierer / welche quartal - weistdienen/und den titul der kammer-diener fülsiren. Diese haben die feld - meublen in ver-wahrung/wo sich der Hof befindet/ und vcrfer/tigen auch des Königs meublen.
, Drey Uhrmacher / welche gleichfalls dentitul der kammer-diener haben/und des Königsuhren morgens und abends stellen.
Ferner seynd drey renoueurs und ein Rö-ntgt. stein-schneider.
Die acht kammer - knechte siynd stets indem Königl. gemach/und tragen sorge vor Pa-pier/ federn / dinte/ sieget-wachs und streu-end / auch bewahren sie des morgends diethüre des Königl. gemaches/ ehe sich die thür-hüter einstellen.