Des Europäischen Herolds zweyte Haupt-Handlung
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Wenn das halßtuch angeleget ist/ und er einenMangel daran siehet/ so legt er auch selbsten nochHand an. In abwesenheit seiner vorgesetztenaber thut er dem König das halßtuch um. Erfüget alle morgen die diamanten und Hand-blät-ter an des Königs hemden-ermel/ und hat allehalßtücher/ Handblätter und spitzen zu derKö-rrigl. wäsche in seiner Verwahrung/ derer kauff-und handwercks - leute / welche zu diesen Ver-richtungen mit gehören/anieho zu geschweigen.
Die Austseheu und General - Kontrol-leurs über das silber. geschirr und diehand'gelder/ halten die rechnung über alleausgaben des Königl.gemaches Garderobe undandere/so des Königs silber-geschirr undhand-- Zelder betreffen.
28!. man schon insgemein nur ein cabinetnennet/ so seynd deren doch viele.
Es seynd zwey thürhüter des cabinets/ derenieder sechs monate die auffwartung und dentitul eines Ecuyer hat. Wenn in einem cabi-net geheimder rath gehalten wird/so ertheiletder thürhüter den Ministres und andern zumgeheimden Rath erfoderten Personen im nah-men des Königs hievon Nachricht / und wenn derKönig im cabinet von jemand den eyd der treueannimmt/ so verwahret der thürhüter mitler-wcile den Hut/ Handschuhe und degen desjeni-gen/welcher den eyd ableget.
Der thürhüter des Ordens vonr hell.Geiste hat den schlösset des Königl. cabinets/und hütet der thüre/ solange der König des Or-dens wegen Capitulhält.
Die vier Seelen-des cabinets verrichtenihr aint Wechsels - weife/ alle viertel-jahr/ habenden titul der orcknckren Königl.Räthe/und wer-den zu den absonderlichen depechen oder checkn-onen gebrauchet.
Hierncchst finden sich auch viele Couriers-es Bönig!, cabrirees/ welches reuter in demgrossen M nstalle seynd.
Nach dein Staats-cabinet folget das bu-eher-cabinet oder bibliockec vor des Königsperson im Louvre/ und wo er sich sonjien befin-det/ darein von allen pnvilcgirten buchet» einexemplnr geliefert werden muß. Sonsten hatauch der alte Hertzog von Orleans/ Gaston/Jean Baptistc/ dem König ein raritatm-cabinet und bibliothec hinterlassen/und istüber dieses noch eine Königl. öffentliche biblio-thec/ in welche gleichfalls zwey exemplarienvon privilegircen bücherngelicfcrtwerden müs-sen. Über alle diese cabinete ist ein Aufseheroder bibliotkec^riur verordnet/wechem noch an-dere Personen zugegeben seynd.
Ferner seynd zwey ordentliche lefer desBönig!. gemachs und cabinets / und vieledolmetschet und geschichtschreiber bestel-let/ zum exempel ein Arabischer und Spri-jcher/Lateinrscher/Griechischer u. d.g.
Über dierüst-kammer/ und ankiguiratcn-Lrbinet / seynd besondere aufsthere verordnet.Der Capitaine General des Fauconiers du ca-binet du Roi hat die Verwaltung über dasKö-nigl. cabinet der vogel/ unter welchem anderehierzu benöthigte bediente stehen.
Über dregarde-mcubles oder Bönig!, mo-bilien - kammern ist ein Intendant und Con-trolleur-General der zu-der Crone und Königl.
Hofgehörigen mobilien nebst andern bedientenbestellet.
Die kaminer- mustcckrigiren zwey Ober- Kammesaufseher der music alle halbe jähr Wechsels-music.weise/ welche ihre vocalisten und instrumenta-listen/ unter andern auch dierchviolons untersich haben. Wenn die kammer-music aufKö-nigl- beseht vor den Fürsten vom geblüte / undvon fremden Fürsten / unerachtet sie souverainseynd / aufwartet / so bedecket sie sich / so balddiese Fürsten ihre hüte auffetzen; jedoch geschie-het solches nicht in gegenwart der Fils deFranceoder Königl. Printzen.
Aus den zwölfftrompetern des grossen Mar-KönM '
stalls erwehlet der Groß-Stallmeister viere/u»mk«t«E
welche insonderheit die vier Ordinateen Bö-nig!, kammer-crompeter genennet werden?und welche ihre aufwartung bey dem Könighaben. Ferner seynd vier trompeter / welchetrompettes ordinaires depleisirs du Roy genen-net werden/ vier kammer -trommelschläger undvier kammer-hautbois.
Nach den kammer-bedienten folgen numehro Dke b-H«die bedienten des Bönig!. Hauses.
Es seynd aber vier und zwantzig ordinai-reHofDfimckern desBönigl.hauses/welche/so viel die aufwartung anlanget / in halbe jähreingetheilet seynd/und ist ihre besoldung roospfund oder 66H thaler. Diese ordinairenHof-Junckern müssen sich bey dem Könige be-finden/um seine befehle zu erwarten/ und wer-den an andere Höfe zu Verschickungen/ wie auchzu Verrichtungen bey armeen gebrauchet. Wannder König zur armee gehet / so seynd sie seine ad-jutanten/und wenn man vornehme gefangenebekömmt/ so werden sie durch diese Kammer-Junckern in die vestungen gefuhret/u. d.m. wor-den zu mercken/daß diese Hof-Junckern bey an-tretung ihrer chargen den eyd der treue nicht ab-legen.
Der vornehmste leib - meckern gehet allstage in das Königl. gemach / wenn sich derKönig noch im bette befindet/ und ehe die si»genannte Premiere ckntree oder der erste einganAgeschehen ist.
So dann ist noch ein ordinairer leib. meck-ern , welcher in abwesenheit des vornehmstenleib - meckci die aufwartung verrichtet. Achtandere leib -meckci aber versehen ihre bedie-nung von viertel-jahren zu viertel-jahren. Die-se müssen/wenn die reihe an ihnen ist / sich beydem Könige befinden/ wenn er aussehet/ zu bet-te gehet/und tafel hält/ unerachtet er nicht un-päßlich ist. Ehe der König die mit kröpffen be-hafftete Personen anrühret / und ehe er am grü-nen donnerstage dreyzchn kleinen kindern diefüss waschet/muß der vornehmste/ oder der ordi-naire/oder auch einige von den acht andern leib-meckci-, diese Personen zuvor visitiren; andererweclicorum, so bey Hofe ihre Verrichtungen ha-ben/anieho zu geschweigen.
Der Obcr-cbirui-AU! hat ben titul eines Kö-niglichen Raths. Ferner ist ein ordinairer cbi- 'rurgu? und acht andere tckirui-gi, welche ihredienste alle viertel-jahre wechsels-wcise verrich-ten. Die cbirurßi müssen sich eben so wohl/ alsdie meckci, bey dem Könige befinden/ wenn ertafel hält/ aufstehet und zu bette gehet. Überdieses müssen sie auch mit ihm auf die jagt gs-