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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischen Herolds ander Theil, oder, Zuverlässige Beschreibung derer europäisch-christlichen Königreichen, freyen Staaten und Fürstenthümer
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von dem Königreiche Hrmgarn. 4'I

biß zu den zelten Pabsts «macht ge-

habt haben / Bischösse zu verordnen und selbi-ge zu mveli-rcn/ welches rechts sich aber die 6c-votioa der nachfolgenden Könige gegen denPabstl. stuhl freywrllig begeben.

KrB- Die weltliche regrerung und 8»ku; poliri.

Mgs-fsm.Lu;lstzivareiue Ulonarchre/ und wären Ih-re Kayserliche Maj. weil sie die Cron Mit denWaffen erwerben muffen / berechtiget gewesen/eine ungebundene regierungs-artzu .mroUuci-ren : Ihre hulde und cicmsnr aber hat dochden alten Kamm, ausser was die erbligkeic unddas occretum K. änäreL betrifft/ wieder be-festiget/ und das Königreich bey der alten Ver-fassung und gnvlie^en verbleiben lassen.

ZWFM, Es ist der Reichs - Gesege schon oben ge-

««> dacht worden/und zu mehrerer erlauterung nochhier anzufügen/ daß derselben zwo gartungensind: Allgemeine/ welche alle Stande und Un-terthanen verbmden/ dergleichen pflegt ietzo einKönig mit einrathen und gutbefinden derStande zu verfassen/und sind solcherlei) arl dieSrsturen/ vecrercn und Articul des Rönig-reichs; welche auch daher nicht vecrers undHrciculiLe^i;, sondern iie^ni,wic auch Articulivi-etälcr oder Landtags - articul geuennetwerden. König Uladislaus « hat durch ei-nen gelehrten Ungarischen Edelmann/ ärepba-nii; ^/crbenriu; oder Vei-bcciu; genannt/ allevecrerz und Reichs - Müsse/ vorn K. Sressanan biß zu seiner zeit/lassen zusammen tragen/und in drey theile abtheilen/ daher auch diesescorgllL den nahmen fi-ipai-tici bekommen. Eswird auch sonsten su; LootucmUinsrmm kegnigenennet/ und wurde selbiges A.isi 4 zu OfenauffdemReichs-tagevonihtgedachtem K.vis- -tiislso« in gegenwart der Stande bestätigetund gublic-ret. Daraus doch wahrzunehmen/daß die Könige vorzeiten viel ai-l'oluter regie-ret/und ihre Oecrcrs ohne ihtgewöhnlithen con-tem der Stande verfasset; mmassen zumahl

das Decrecurn 8. 8cepNani primi btun^ariX ke-

ß>5s6 8. kmencum darum die funda-menral-fithrmgen des Reichs/ absonderlich aberdas v-crc.um von erhaltung der freyheit desAdels begriffen/ solches an Hand giebt.

Was nun in diesenvecrclis der Könige nichtenthalten / wie sie denn nach an damaliger zeitenge genug gefastet worden / darüber pflegtman zum alten Römischen und Pabstlichm/auch wol zum Sächsischen rechte/ aus freyerwillkühr sb^ue vi obiißationi; zu gehen/ und sichder entscheidung zu erholen; wie denn sonderlichin den Ober - Ungarischen städten viel auffsSächsische recht gesehen wird. Und diese sinddie brunnen/ daraus bemeldter ^erbcnrmr seinlurHipsrrikum hergeleitet. Darzu nun seit-her/bevorab was den 8tsmm publicum betrifft/die ArriculiLteßni, und VON Können ZU Köni-gen conärmirte Landtags - schlusse / weichenach erforderung der lauffre viel von denenvorigen sahungen und gewohnheiten geändert/kommen sind. Nicht weniger sind auch die

Irsmaüione« Lor-.cor6>L, pacläcsciones UNd

viplomsr» Lcß'3. als darinnen fürnemlich 6-§»cu publicn gehandelt wird/ dahin zu refenrenund zubringen. Vor alters war in Hun-gam insonderheit gebräuchlich/ die Unschuld derangeklagten durch anrührung des glüendenZweyte Hnttpr-HnntzluttA.

cisens oder eintauchung ins Wasser zu erfor-schen/ und wenn zweifclhassce fälle vorkamen/welche durchs recht zu entscheiden waten/ sowurde zwischen den streitenden parcheyrn un-terwcilen dcrzweykampff zugelassen.

Das sonderbare recht aber des König- L-mdnmd

reichs ist das !nnd-undstudt-recht/ge-b«dr.-recht»,wohnhelten/ die älsr^r» der LolleZiorumund ssMil en/ R.csl - und tersonsl-privile^cn;dergleichen war die freyheit von steuren/und daß alle Priester/ wenn sie gleich keine gc-bohrne von Adel sind/ dennoch des Adels ge-rechtj'ame genießen/ und Ade.iche guter in ih-ren kirch-spiclen erwerben können.

Was die vor das k L. ciellsllrcum g^hörige fachen/ absonderlich aber mairimomaiiaanlanget/ so werden selbige nachdem^«: La-non-co beurtheüer und geschlichtet. p ^

Oie gerichte sind von verschiedener art. richc».^^Die dörstcr haben ihre Edelleute MjdGrund-Herren/die staore und flecken habenihre Rathe/ die bezircke ihre Land-richter/die Gespanschafssten ihre VOoywodcn undLaprraine; deren ieder mit seinen zu-undNachgeordneten urtheil-sprechcrn und gerichts-personen / oder relsieäivä mit seinem Gerichts-haiter und AÄusno> nach der rhme compcc,.renden maße der gerichtbarkeit / das rechtspricht und anordnet. Der , und

sonderlich der General-richter / oder ss>6exOurla:, haben in der Asspcliarjoos-inÜLrh undin wichtigern fachen zu erkennen/ und die ge-rechtigkeit und recht zu handhaben. Die )»-6lcis 0üsvsl>s sind zu beschleunigung der rechts-handel und Processe angeordnet/ sintemal diefachen vor denselben in vier Octaven erörtert/und nur von drey OÄaviLdieAppellsnon ver-stattet zu werden pflegen.

In vielmahls angeführtem letztem Land-tags - schlusse Hm rZ wurde verordnet/ daß diegrossem und kleinern suäicis OÄsvaiia, so wolauch dle excl-3or6msrj3, zusamt den ^-v.lionender Appellationen in Ober-und Nieder-Hun-garn/ nicht weniger auch in Cröatien undSclavonien/zu gewisser zeit von Königl. Mas.oder in dero abwesen mit dero consci.; vurchden kslariaum kte^ni; und in Eroatim durchden kanum ausgeschrieben und gehalten wer-den sollen.

Sie werden von denen Magnaten geist-undweltlichen standcs beseht/ und hat der?almi.nu?die gewalt die abgehenden Hlt'etlorak-stel-len wiederum mit geschickten lubjeQi« zu beklei-den.

Zu den gerichts-zwangen gehören auch die

si:6icia l'avcrnicslia, in welchen der bssßiäeclavernicorum k. ^sliüm psL66iret. Allhiev

werden dieienigen fachen verhandelt/welchezu der Königl. schatz-kammer gehören; z.e. diebcrgwercke/saltz-gruben und brunnen/wie auchdie recht - fachen einiger frey-städte.

Im übrigen klagen die Teutschen/ daß ih-nen zum össicrn vor den Ungarischen gerichtenwenig recht widerfahre / woran die eyftrsuchtgegen diese Nation meistentheilö schuld ist/in-dem die Ungarn nicht gerne sehen/ daß diefremden in ihrem lande unterweilen den Vor-zug haben Insonderheit aber/daß die garniso-nen aus Teutschen bestehen/ deren freyheit undFffr Üble