44»
Des Europäischen Herolds zweyteHaupt-Handlung
DasLönigreich Böhmen hat vormahls
<Me mixcsm lucce6en6i racioncm gehabt/ UNd ist
die wähl an das Königliche geblüte/auch so garandasfräuliche geschlechte rettüngirt gewsfen:Dahero bey einer familie das regiment so lan-ge bestanden/ biß nach gänhlichem abgange der-selben die Stände ein ander geschlecht zur Cronob Bbhme» beruffen. Die Stände haben sich zwar vor-mahls einer ganh freyen Chur-stimme gerüh-met / und aufdie güldne Bullen Layser Frie-drichs H 6c am,» irir/ iri6 und irri provoci-ret/ darinnen ihnen macht gegeben worden/einen Lönig ihres gefallens zu erwählen.Welches hernach durch die güldne BulleKayserCarls iV 6esllnoiZ48 bestätiget/und durch dieoblervsntz bewähret worden wäre/ indem dasHaus Oesterreich die an König Georg Podie-beaden A. 1458 beschehene wähl unangefoch-ten gelassen. Und Lönig Uladislaus wärenicht befugt gewesen/durch selbst eigene verord-nung/ohne einwilligung der Land-Stände/sei-ner frautochter Annen das erb-recht des Kö-nigreichs zuzuwenden/sondern die Stande hät-ten König Ferdinanden i aus freyem willen zuihrem Könige erwählet; inmassen solches seinrcvers-briefbezeugete. Eben dieser König undKayser hätte A. 1549 auf dem Präger Land-ta-ge von den Standen der Crone gnädigst begeh-ret/seinem ältesten damahls abwesenden söhne/Ery .Hertzog Mariimliano/den zutritt zurCrone zu eröffnen/welches auch also bewilligetworden. Ausgleiche weise habe dieser seinenältesten Herrn söhn/ Ery-HeptzogRudol-phen/ den Standen zum künfftigen Königevorgeschlagen/welches bey beeden die Ständeauf gewisse gedinge und gegen revers aufge-nommen/sie erwählet und gekrönet; welchesnicht vonnöthen gewesen/wann das Königreichdem Hause Oesterreich erblich zugestanden. BeyRönigs Matthia wähl habe man die Worte:Aufnehmung/erklärung und keömrng/ nichtgebraucht/sondern weil K.Nudolph für seinenHerrn bruder endlich gebeten / daß ihn dieStände nach anleitung ihrer Privilegien zumkünfftigen Könige benahmen und erwählenwollen/der Ertz-Hertzog Matthias auch selbstum die wähl geberen/undalso beede das Wahl-recht bestätiget/so hätten sie die freye wähl destoungekränckter erhalten. Inmassen in einerweitläufftigen wohlgesaßtcn 6e6uÄ,on derStände/welche A. 1620 unter KönigFriedrichsprivilcxio zu Prag durch den druck publiciretwordcn/der länge nach zu lesen.
Mirv'r-m Hergegen ist aus des hochlöblichen Ertz-Ertzchause Hertzoglichen Hauses zu Oesterreich Manifesten5?erbiich und sonstcn bekandt/daß/ solange aus derschatten, hertzoge und vorigen Könige geblüte iemandübrig gewesen/ keine wähl vorgenommen wer-den dörffen oder wollen. Mit KrakusU en-digte sich der mannsstamm/und kam das regi-ment auff die Princeßin Lxbußa/und ihrenehegemahl Przcmisl/ bey deren männlichenpoüeritat es durch etliche lecuis bestanden /hernach A. lzc>6 mit der crb-tochter Elisabe-.rhcn/KönigWentzels n tochter/auff die Her-hoge von Lützelburg gebracht worden; nemlichKönig Johanßen den blinden/ mit dessen en-ckel verfiel der mannsstamm/ und brachte K.Sigmunds tochter die Crone ihrem Gemahl
K. Albrechten ^zu A. 1437. Dessen erb-wchterElisabeth Königin in Polen trsoskerixte dasluccellionr-recht auff ihren söhn ^Ii»ciil,um.Nun hätte nach dessen tode A. 14s? dessenschwester Elisabeth/König Casimirs m Ge-mahlin/vermöge der güldnen Bulla Caroliivfuccc6>ren sollen; allein es wurden beede zurückgesetzt/und geschahe durch list und kunst KönigGeorgens ein bruch ins erb-recht vermittels derwähl; und wurde Caroliiv collkrm-mon unddas alte erb-recht/welches die wähl eher nichtzulässet/biß niemand mehr vom Königl. stam-me/geblüte und samen männlichen und weib-lichen geschlechts vorhanden/ oder das König-reich sonst ledig wäre/ hindangesetzt/ weil mander cowpenkorn etliche sahe / nemlich zweenErtz - Hertzoge zu Oesterreich / den König inFranckreich/den König in Polen / die Hertzogein Sachsen und Bayern/ item den Marggra-fen zu Brandenburg/ deren keinen man gern be-leidigen wolle. Solte sich also unklare Public,compenliren lassen/was man dem wahren er-ben entzogen.
Die worte in der güldnen Bulla clarollivlauten also : blcÄioncrn kegir kokemi« in cs-
lu äuntaxac ür evenku, guibu; 6euea!ogi»,pro.genie vellemine, aut proispia Regsli kokemi»mslculu! vcl ksemella legilimus nullur kueritoriunlluz, vel per guemcungue slium moäum va-cars courigerir 6iäum regaum, »6 krLlatos, Du»cc;,8arc>ller,dlc»biler,öc communicscem 8egoirite, juüö öc lcgirime ia perperuum pertinere»jp6u!gue kegir kokemis eleÄroaem in cssu öcoventu prseäiäi, L non sliis prsekan; ?rLlarir,l)u-cibu» Scc. clamuz, conce6imur Ücc. das ist / es sol-
ten die Prälaten/Hertzoge/ Fürsten/ Herren/Edele und gemeinden das recht einen andernKönig zu wehten eher nicht haben/ noch diesesKönigreich an sie kommen/biß der gantze stammmänn-und weiblichen geschlechts der Königeausgestorben wäre/oder der thron sonst verle-digt worden; nemlich durch verzicht und religns-rion des letzten Königs. Weil auch die ChurBöhmen erblich/ so könte das Königreich aufder wähl nicht stehen/wegen der unauflößlichenverknüpffung/ welche das Königreich mit derChur des Reichs habe. Und eben dadurch /daK. Georg A. 14x9 die conürmstiou aller desKönigreichs Privilegien und gerechtfilme vomLayser Friedrichen erhalten/sey ja auch daserb-recht festgesetzt / welches der schönste antheilder Reichs-Verfassung in Böhmen wäre. Obman gleich um der allgemeinen Wohlfahrt willenKönig Georgen vor einen König erkennet ha-be ; so sey damit doch verhindert / daß dieCron nicht auf Polen oder andere ausländerkommen. Der Kayser hatte diesem Herrnauch zu dancken/ daß er aus der gefängniß/ dar-innen Ihn/ und die Käuferin/und den jungenErtz-Hertzog/nachmahls Kayser Maximilian 1»die bürgerzuWien bestricket hielten/glücklichentkommen. Böhmen hatte auch um dieserwähl und K. Georgens verhaßten Zustandeswillen viel blutiges ungemach auszustehen/undwurde eher nicht ruhig / biß A. 1471 auf dem zuKuttenberg gehaltenen Land-tage der rechte er-be/ nemlich der Elisabethen als der erb-tochtersöhn/Printz Uladislaus/ ob er wohl nurfunff-zehn jähr alt wax/auf den thron retttcuiret wor-