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von dem Königreiche Böheim.
den. Er verstummte die Cron auf seinenKo- vilegicn/zurkrönung 25200 reichs-thaler osss-niglichen Printzen Ludwigen den unzeitigcn/ rirct. Es ist aber kern zweiffel/daß/wann(wel-nach dessn tode fiel das erb-recht auf seine leib- ches göttliche chmachtin gnaden verhütenliche schwester / die Königliche Prinzeßin An- wolle- das allechöchst-löbliche Erh-hauß Oester-nen / eine Gemahlin Erh - Hertzog Ferdinan- reich gantz absterben folte/die freye wähl wicder-dens; welcher fowol von wegen feiner Gen,ah- um aufdiePralaten/Herren und andereStän-lin gerechrfame / als von wegen der alren Erb- de zurück fallen würde/ wie solches fowol die ge-Verbrüderung zwischen Böhmen und Oester- meinen prmcssia jur,z publici, als auch die Böh-reich/ worauf schon K. Srgmund bey rccom- mische Neichs-yrivileßra an Hand geben,menclalion Hertzog Albrechts/feines tochter- Aus obigen und deme/was bey befchreibung Dtt Könkgmanns/sich gegründetzu seyn erachtete. Wel- des heiligen Römischen Reichs gemeldet wor-K«Mr?M-cher auch A. 1526 mit einhelliger lubmillion der den/ ist erinnerlich / daß deu Bönig von Bö- 5 >ll.
Land - Stände die Königliche regierung angc- heim eine höhere gewalr aufder welt/ nem-treten. Und ob er wohl gewisse revertl-les zu lieh den Bayser / welchem er mit lehns-»anfang von sich gestellet/tonten felbige doch al- pflichten verwandt ist / erkennet. Undsofort alle alte k>->Äs und gründ - gcfetze des zwar fo ist Böheim/ehe es zum Königl. sxiomsrsReichs / zumahl wider des Kayfers als Lehn- gediehen/ dem Röm. Reiche schon unterwürffigHerrn willcn/nichtübcrn Haussen wcrffen / wie- und tributbar gewesen. kragcrUi;, der
wol auch diese reverläln wieder aufgehoben und Böhmische geschicht-schreiber / bezeuget solchesbiß auf diese zeit bey dero gloneulen ?oüer,tät mit der Böhmen eigenen Worten / darinnen siedas erb-recht des Ertz - Hauses Oesterreich best- Baisser Henrichen n ihre unterwürffig - undstigct worden. Wann aber die Römische fchoßbarkeit folgender majstn zu vernehmen ge-Kayser als Könige in Böhmen dero Herren geben: Wir sind jederzeit/ nach innhalrsöhne zur krönung bey ihren lebcns-zeitcn denen des Bayscrl.gesetzes/und noch heutiges ta-Standen gnadiglich k-ecommen^-ret/ damit ist ges unter dem Rom. Reich/ des ldsrol, undnoch kein wahl-rccht eingeführet: obgleich auch scinernachkonimen/unservolckist niemalsK. Rudolph fast gezwungen wurde / seinem rebellisch gewesen/und wird auch allezeitHerrn bruder die Cron zu überlassen/gienge es trcuscyn in allen zugcn/ wann du nur beydoch gar tumultuarisch damit her/ und bliebe der gerechtigkeit bleibest; dann diß geseydoch der Zepter bey dem nechsten erbfolger. gab uns s-pmu,, der söhn Lai-vii , daßKönig Ferdinand kl kam als ein wahl-sohn und wir jährlich den nachfolgenden Baysernncchster Ag.nat A.16l7 zur Cron; und also auch zu tribur liefern sollen 122 auserlesene och-mchr durch erb-recht als eine freye wähl. Ob sen/nund 522 marck silber/die marck zu 220wohl die Nation zwey jähr hernach aus mißver- realen. Davon haben wir kundschaftegnügen an seinem allzugrossen cyfer vor die Ca- von jähren zu jähren / diß zahlen wir dirtholische religisn ihn der Königlichen würde ä, jährlich ohne widersprechen / und scyndxonon oder nach denen mehrern stimmen cnl- bereit es auch deinen nachkomcn zu geben,sehte/und zur neuen wähl schritte / in meynung/ Aber wann du uns über dieses beschweren,es wäre der thron-fall und vscsntz nunmehr vor- und eine grössere last uns aufladen wol-handcn/und sie befugt/ nach den alten prn-NeZu; rest/scynd wir auch bereit/viel eher biß inzur neuen wähl zu schreiten / welche meynung tod dagegen zu kampften/als eine schwereauch zu werck gerichtet und aufs blutigste ver- bürde zu tragen. k>sleciu§, gewesener Bi-fochten wurdc.So geschahe doch diese rcvolmioa schoff zu , will es nicht gestehen / daßmit solchem schaden dcrNational-freyheit/ daß Böhmen ein wMtzs Reichs-lehn sey/weil essic hernach alles aus gnaden wieder suchen müs- der Kayser zu Wange denen Hertzogen nichtsen/und doch nicht erhalten können / indem die verliehen/noch es jemahlen conrribmret/sondemfrcyheit der religion und des gewissens samt allezeit frey gewesen / und mehr in einer sssocia-haab und gute/lcib und leben darüber zu gründe nov gestanden/als in der-lepcnNe^h und unter-, und boden gegangen/und das erb-recht nun auf würssigkcit; wie denn auck) die Nation nie eini-»ewige zeiten befestiget worden ist. Masten ge bundniß mit denen Standen des Reichs zurdenn diese erb-gerechtigkeit in dem zu Oßna- gemeinsamen beschühung aufgerichtet. Alleinbrück und Münster mtkruwemirten frieden / im es ist das widerspiel wahr: denn es kan ein Re-IV articul§ cle cXtero öcc. ausdrücklich angezci- gentmnd volck ihre landschafft wohl zu einemget/und in vim leßiz publicT und ssnLtiooig yrs- lehn auftragen/ oder durch Waffen dahin brachtßmslic-bestätiget worden. Gleichwie die prs- werden/ daß es seinen überwinder zu seinemxi; auch vor crrichtung dieses fundamental- Lehn-Herrnannehmen muß. Zur conkribucionVSlMmharReichs-gesetzes bey der pcrson des Bönigs Her- des Reichs hat es allerdings gegeben / wie aus Rächten«dinandenur glorwürdigstcn andenckens mit itztangezogenen Worten des Böhmischen ditto-nidM,sich gebracht/indem dieselbe von ihrem Herrn nc, erscheinet/und Lßinbarclu,, Kayser Carlsvater/König Ferdinanden n, zum luccessom äe- des Grossen Canhlar/ >n vi» carol, von der6'mret/ und denen vier Ständen bloster dings Nation Überwindung berichtet. Auf demvoeiöciretworden/daß sie aufden2s Nov.1627 Reichs-tage zu Augspurg A. 1474 waren desdero ältern Printzen als natürlichen Erbherrn Königs in Böhmen Räthe gegenwärtig undund Succetloi-N, zum König inBöhmen krönen zu halsten den neuen anschlug des zchnden pfen-lassen / Vorhabens wäre. Darauf dann die nigs halber mit bewilligen. Dcßgleichen aufStände tags vorher Deroselben in der landstu- dem Reichs - tage zu Nürnberg A. 1467/ it. zuben die erbhuldigung/ohne diegeringste äiKcul- Franckfurt A.i47i ist das Königreich Böhmentät/würcklich geleistet/und dem herkommen ge- mit Mähren/ Schlesien/ Laußnitz/ den Sechö-mäß/gegen con6rm^klon ihrer noch übrigen pri- städten/Eger und Elbogen aufzoo zu roß undZweyte Haupt-Handlung. Kkk 2 70s