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Des Europäischen Herolds zweyte Haupt-Handlung
srckl-, - und privilegia des Bönigreichs nie-mand ohne rath und einwilligung dererB^reonen und Rikterfchaffr/und der städtezu Prag / wie weit jeder von denen Ständenvon diesen dingen theil zu nehmen hat/ ünver-rrauen. Ferner wolte er auch keinen frem-den zu einigem geist-oder weltlichen amteund cb^r^en des Bönigrcichs/des Hofes/ dergerichte/der stadte/derer Geistlichkeit / be-fördern/sondern alle ckLrZen geist-und welt-lich an gebohrne Böhmen vergeben. Undsolle es also auch mit denen umliegenden undangehörigen Provinzen gehalten werden.Insonderheit wolte der Bönig keine pro-vintzien/Heryogthüiner/stadte / fchlösscr/homagial-haujer/ noch ichtwas von denen(Lron-xercinemien verättsscrn oder beschwe-ren ; vielmehr aber bemühet seyn / die vonder (Lron abgerissenen stücke wieder zusam-men zu bringen und der Lron wiederum zu-zuwenden. Er wolte auch die inunge nichtvergeringern oder leichter machen ohne con-ten; des gantzen Reichs, was die vorfah-ren an dem Königlichen thron denen Stän-den/psrticuljer-perfonen oder jemand vonder (Lron geistlichen oder auch lehn-gürexngegeben und zuschreiben lassen/das folre je-dem redlich gehalten werden. Gcstalt-sam auch allerechte/ordnungen/privilegia/ftey-heitcn/imWumtätcn/gewohnheiten rmd geschcn-ckungen derer Stände unverrückt verbleibensolten. Die folgenden Könige/ sonderlich K.Rudolph n und K. Matthias / haben auchMajestät- den so genannten Majestät-briefzur versiche-brief. rung derer Augspurgischen cZunkstlions - ver-wandten oder iüb utcä^ue aushändigen lassen/und sich damit zur Evangelischen religionsschütz und schirm verbunden gemacht.
Zwar hat sich seither sonderlich durch dieentziehung des gehorsams gegen KönigFerdinanden II die wähl und krönung Kö-nig Friedrichs aus Pfaltz und der daraufferfolgte/ wiewohl vor diesen neuen König«svnimM-, unglückselige krieg/ der Staat in Böhmenreich?,"^ ^ dahin geändert / daß/da Bönig Fer-dinand jure srmorum das Bönigrcich be-hauptet/ die alten LompnÄms sonderlichder religion halber verändert wordenfind/ und aus einem freyern Reiche eineprovintz des Ertz-Hauses Oesterreich ge-macht werden können. Denn als sich dasKönigreich m form» umverlltark gewaltsamerweise an dein Könige vergriffen/ und die zan-ke Verfassung samt allen Privilegien verlchren/so hat doch der viüoneuls König und Kayserder übrigen getreuen einwohner/welche lieberihr Vaterland verlassen/ als ihrerMaj.zuwi-der seyn wollen/ und um deswegen/daß dasgantze Königreich zuder Catholischen religionsich bequemet / und viele aus dero Rathen unddienern in demselben seßhaffc worden/ sich sognädig erwiesenomd das Königreich wiede-rum in gewisse Stände/ nach einer verneu,euren landcs-ordnungverfasset/ und alle diemu.gnttv jenigen privilcgia/ freyheiten und Maje-Fcrv.u.^ ssäcbriefe/ so solcher landes-ordnung nichtzu wrder/ihnen denen Ständen von neu-em wieder gegeben/ sonderlich das demHerrn-stande A. i-vL mitwochs vor Leminilce-
re gegebene Privilegium/ rechte und sreyheitmrenoviret und bestätiget/ und darneben verspro-chen / keine contridmrollL 5 oder stellten andersvon denen getreuen Ständen/ als auf denenLand-kägen vermöge des s.^rlic. der landes-ordnung/ zu begehren / und über die bewilli-gungen nichts einfordern/wider niemandderer Stände oder derselben guter äe ksüoprocecliren/sondern jedweden zuvor bey seinemrechte hören/und nach erkämniß der sache ver-möge der rechte und justitz verfahren / dieStände in einigkeit der Römischen kir«chen erhalten / keinen andern glauben/ re-ligion oder exercirium darinnen nicht ge-statten/ it. solche müntz-ordnung anzustel-len/dadurch dem gemeinen wefen gcholf-fen/ und die commercis befördert werden:
Alles nach innhalt der am 29 Mast A. 1627 zuWien ausgefertigten/ vorher aber bey demLand-tage conLemrten rcvertälien. Auffwel-TrbhMche Masse auch die Huldigung dem Königlichen gung.ältern Erb-Printzcn von denen vier Ständenals ihrem natürlichenErbherrn laut der reviälr-ten Landes-ordnung geleistet/ auch zu seiner krö-nung von Denen Ständen gewisse Personen er-wehlet worden/ welche dieBöniglichen Regn- Erb«»lien/ als Schwerdt/ Lron/Zepter undApf-^ "ftl u.d.m. verwahren möchten: über welcherverwahr-und fürtragung hiebevor zwischendem Herrn-stande und der Ritterschafft grosseund langwierige zwistigkeiten gewesen. Sonstsind die erb-ämtcrderLron Böh»nen vieregewesen/nemiich die Herren von der LippaErbmarfchallcn/ welches bisher die HerrenGrasten von Trautmansdorff auff sich ge-habt. Das Ecbfchencken - amt führen dieHerren Grasten Slawata. Das Erb.truchfessen-amt hatten vormahls die Herrenvon Hafenburg und die Herrenvon Aulii; welche aber beederseits ausge--storbcn/ und die erb-amter nicht weiter be-sonders verliehen - hiernechst auch die beedenBurggrafen - ämter zu Carl stein/ dereneiner aus dem Herrn - der andere aus demRitter-stande waren/ aufgehoben und abge-schaffet worden.Vermöge uralten Herkommensund der beleihung mitderstadtGrotkau istderBischofs und Lapicul zu Brcßlau schuldigzu der Königlichen krönung zukommen/ und sofort die lehn über stadt und amt Grotkau zu su-chen und zu empfahen.
Beyder krönung B.FerdinandensNI hat Krön««,man diese tlennien gebraucht: nemlich / da derKayser und dieKayserin mit ihren ^omi»renin die Dom-kirche zu Prag kommen / und sichan ihre örter niedergelassen/ ist der neue KönigausS.Wenzels capell von z>Prälaten m?onu-ücslibvs, etlichen btmilkrsnlen mit religuien/dann wiederum von 4 Prälaten samt demHerrn Cardinal von Harrach / Erß-BischoffenzuPrag/ >n konki6csl>bu§ begleitet worden. Ih-nen haben 2 Böhmische Herren von Kolowrat/einer mit einem vergüteten/der andere mit ei-nem versilberten laibel brod/ und zween Herrenvon Slawata mit zween lägel weins / das einevergütet / das andere versilbert/gefolget.Dar-auffsind die übrige Reichs-kleinodien / als dasSchwerdt des heiligen^enccUsichteHaube/der Zepter/ Rerchs - Apfscl und Lron von
Böhnti-