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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischen Herolds ander Theil, oder, Zuverlässige Beschreibung derer europäisch-christlichen Königreichen, freyen Staaten und Fürstenthümer
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456 Des Europäischen Herolds zweyteHaupt-Handlung

gen ansehnlichen herrschafften/ und gutem/ei-nige hülff mit und neben den Neichs-Stän-den thun selten/dessen ist hiervon keine wisten-schafft; derowcgen denn uns billichzu seyn be-düncken thut/ daß sie zu dieser unser aller an-gelegenen nothdurfft/ allerdings der gebührnach/neben uns gleichheit halten und tragensollen.

Da auch zum zwölftem/ etwa eine hohenoth diß Königreich und incorpomte länderanstoßen möchte/als bitten wir unterthänigst/simrs und ^ Kayserl. Majest. wolle beyzeiten den Chur-Sränd«/ fürsten. und Fürsten im Reiche/welche mit derder Cr E Kayserl. Majest. und der Cron Böheim erb-B»dcim crb-eiliigung haben/solches gnädigst zu wissen ma-^chen/ daß dieselben sich der crbeinigung ge-erma'uiec maß (dasolches von Nöthen/) uff beschehene>verbm. ermahnungerzeigen möchten. Undweilhier-

auffzum beschluß wir über die maßen gargrosse und unerhörte comributione; untereinander auffgerichtet / und bißhero gelei-stet/ in Hoffnung hierdurch künfftig aller ge-»«'ckiuß entnommen zu werden / inmasien wirdenn auch anitzo diß ciekenlion - werck nichtohne höchsten abbruch unsers ausersten Vermö-gens also angeordnet. Demnach bitten wirdemüthig/dieKays. Maj.rc. wolle solches alsovon uns in gnaden vermercken/aufnehmen underkennen/auchhicrnebcn unser allergnädigsterKönig seyn und bleiben.

Defension Ordnung in Böhmen^nno 1621 aufgerichtet.

Im nahmen der heiligen und unzertrcn-

lichen Drenfaltiakeit/Amen.

ticken Drenfaltiakeit/Amen.

ZWLs und demnach die Röin. Kayserl. Maj.^^auch zu Ungarn und Böheim Königl.Majest. unser allergnadigster Hr.die obristcn

Majest. unser allergnadigster Hr.die obristcnLand-Officirer und Kayserl. Räthe des hof-und kammer - gerichks/ samt den 6-pmirten Per-sonen aus allen Kreyßen des Königreichs-heim/aufdas Königl. sthloß Prag gnädigst er-fordern/auch ihnen die grosse gefahr/ welcheauf dis Königreich und andere mcorporirteländer durch den erb-feind des christlichennahmens rc.kommen könte/gnädigst zu wissenmachen lassen/ ( weil sonderlich gedachter erb-feind mit einer so grossen macht tartarn undhcyden/dergleichen er diese jahr hero niemahlsim Königreich Ungarn gehabt / auf diese landundgranhen ziehen/undsich herzu nahen thut)mit gnädigster vermahnung / daß bemeldteStände den articul/ das clcfen6on- werck be-treffende/was gestalt nemlichen in vorfallen-der , eyle die zum Königreich Böheim gehöri-ge länder gerettet und beschützet werden möch-ten/erörtcrn wolte.

dann dis alles die obristcn Land-Ossicirer und andere hierzu clepunrte Personen/wie obgemcldt/mit flciß erwogen/auch aus derKays. Maj. propv6non, daß nemlich ein solchaufgebotund <le 5 cnlion- ordnung nicht wenigvonnöthen styn will/solches befunden ; als ha-ben sie sich mit höchstgcdachter Kays Majest.krassthabender vollmacht/in unterthänigkeitdessen also entschlossen rind verglichen.

Zufördcrst/ das von der Kays Majest. erb-eigenthümlichen herrschafften / deßgleichen die

Hn. Ritter/Präger/so wol dieberg-und ande-re städte/und in summa alle drey Stände/wiedenn nichts weniger die einwohncr derGraf-schafft Glah/und herrschafft Ellnbogen/ itemalle Geistlichen/sowol die klöster/ lehns-leute/freyhöfe/ und also ein jeder/ der nur güter (da-von ergeschoß und steuer erlegt) vermag/ dersoll seines Vermögens ein verzeichnüß aufseheste als möglich den Kreyß - Hauptleutenüberantworten/ welches verzeichnüß etlichendarzu<!spulirten Land-Officirern hernach als-bald und unverzüglich / auch aufs längste denmontag nach 8. Petri Kettenfeyer / nechstkünfftig aufs Königl. schloß Prag überliefertwerden soll/ in welchem ein jeder sein ver-nrögen/ auch die anzahl seiner Untertha-nen Inhalt der schayung 88 und9srichtig vermeldet / und/ damit erden ro-sten mann zur Musterung ausstafflren möge/ an-zeigen soll.

was auch derowegen inhalt der scha-tzung auf einen jeden kommen thut / daraufsoll allzeit von jedem 10022 thlr. land - gütern/deßgleichen vonjedern 2s222thlr. zinß-geldernein geharnischter mann zu roß mit aller zugehörwohl ausstaffirt auf dem musterplatz sich findenlassen.

Es sollen auch hierneben ein jeder Landsaßdiß mit allem fieiß sonderlich macht nehmen/wenn nemlich aufjemand 6 roß auszustaffirenkommen thun/daß allzeit unter den 6 perfonenzu roß diesechse allzeit entweder Herrn-oderA-del-standes seyn.

gebendem soll auch zu dieser vorstehendengefahr von einem jeden der rc>ste mann seinerangesessenen Unterthanen/ aus den siädten aberder ismann wohl ausstaffirt/und mit aller zu-gehörigen nothdurfft zur Musterung geschicktwerden.

Die Musterung aber zu roß/ deßgleichendes rosten manns zu fuß soll in einer jedenKreyß-stadt auf die Mittwoch nach 8» Dsu-relllii nechst künfftig (inmassen dann solchesdurch die Kayserl. KKnöacs ohne Verzug män-niglichen zu wissen gemacht werden soll) gehak-ten werden.

Es wird auch männiglich verwarnet / daßwer aus den einwvhnern und landsaßen seinegebührende anzahl zu roß und fuß zur Musterungnicht schicken/deßgleichen dieselben mit aller zu-gehör nicht ausstaffiren würde/ daß einem jedendasselbe von der Kayserl. Maj. und den obristenLand-Officirern in wenigsten übersehen/ oderaber geringschätzig geacht werden/.sondern eswird ein jeder/so hierinnen fällig/ihme selbst dieschuld zuzumessen wissen.

So bald nun solch krieges - volck ins feld rü-cken wird/ auf solchen fall soll eine jede Obrigkeitsein volck zu roß im felde aufzuhalten schuldigseyn.

Das fuß-volck aber zu unterhalten/ sollen dieUnterthanen unter einander eine solche auflagund anordnung machen/daß allzeit 22 Untertha-nen einem soldaten wöchentlich einen thlr. ge-ben.

Doch soll niemands von seinen Untertha-nen zuvor/ und ehe solch kriegs-volck ins feld ge-führet wird/einige covlnburion stimmten/ nochauch über die itztbeschriebene maß in geringsten

feinen