460 Des Europäischen Herolds zweyte Haupt-Handlung
thäte/wurden viele vertriebene veranlasset/ sichwieder in dieses Königreich zu begeben. Alsauch 1648 der Münsterische friede von den Ev-angelischen vor die verlangte religions - freyheitausgeleget werden wollen / als der doch von sol-chen glaubens-genossen 4. handelte/ ver-meyntensie nunmehro um soviel desto sichererzu seyn; musten jedoch zwey jähre hernach dasgegentheil erfahren / indem die rekormarion inallen Kayserl. erb-landen mit so grossem eyferangieng/daß alle Protestanten aus gantz Böh-men verjaget oder die messe zu hören angehal-ten wurden / dergestalt / daß nunmehro keineandere religion/als die Römisch-Katholischeund Jüdische/ in diesem Königreiche geduldetwird. Und zwar haben dieJüden mehr recht/als Evangelische Christen / weil sich unter tau-fenden kaum einer von der Catholischen religi-vn zumJüdenthum verwendet; da sich herge-gen viel Päbstische zur Evangelischen religionwenden würden/ wann man nicht so scharffestraffen darauf gesehet hatte.
Zustand der So viel hingegen die religion in Schlesien
2Ui°>, Nr betrifft/hat sich dasselbe beyzeiten zu der Evan-^ 1 gelisch-Lutherischen bekennet/ wiewol eSnach der Hand auch mit Reformirten undSchwerefeldern vermischt worden: und weildie Schlesier unter der Böhmischen regierung/derEvangclischen religion halben/grosse Verfol-gung ausstehen müßen/ so brachten es die übri-gen Protestirenden A. 1648 so weit/ daß derKayser auf jnrarceüioa der Cron Schwedenund Evangelischen Stände in dem Münster-undOßnabrückischen frieden dieser wegen eineneue Versicherung ertheilte/ krafft deren dieHeryoge zu Brieg/ Ligniy / Oelß undMünfkerberg samt der ffadtBreßlau be-»dem exercikio derAugspvrgischen Lonkellioll,so ihnen aus Leserlicher und Löniglichergnade verliehen worden / geschützte wer-den/dem hohen und niedern Adel aber unddero Unterthanen in denen übrigen Für-fkenthümernvergönnet seyn solte / ihresGottes-dienstes an benachbarten örternausserhalb des Hrricorii zu pflegen; inmastftn denn auch den Evangelischen erlaubetwurde/ausserhalb der stadte zuSchwei-Nitz/Iauer und Glogau drey kirchen vonneuem an die fladt-mauren zu erbauen/welche aber allererst A.i 6 sg zustande gebracht/und an solche örter angewiesen worden/die un-' gelegen und beschwerlich gnug sind. Gestalt-sam dann auch die Catholische Geistlichkeit/ son-derlich nach absterben des letzten Hertzogsin Schlesien/die reformsnon gewaltig fortge-trieben und zuwider denen Kayserlichcn undKöniglichen Versicherungen/ den 8kgmm reljxio.015 bloß ausö precarium und gnade stellen wol-len: Und hat das Ober-amt und andere Un-ter-Obrigkeiten bey straffe verboten / daß keinLcskur lpinvr und Landsaße seine Wohnung cxcrskl-ovincism anstellen / keine begüterte wl'ttbeausser landes heyrathen/keine kinder zur eciu-eZcipn in die fremde senden/keine EvangelischeVormünder verordnen / keine copulsrionez Lc.halten dörffen. Die kirchen hat man ihnenentzogen/ keine tauffe/ begräbniße/ noch anderekirchen-handlungen verstattet. Man hat de-nen Geistlichen alle lebens-und unterhaltungs-
mitrel entrissen und theils sehr tyrannistret.
Und obwol Chur-Sachsenund Chur - Bran-denburg/ auch die Cron Engelland / Schwedenund Danemarck/ benebens denen Herren Ge«neral-Staatenbey Kayserlicher Maj. mrerc«.«bret/und theils sich auf die Kayserl. Parole undprsekskion des ksäiKaysers Ferdinandens nund ln bezogen/ist doch immer aus übet ärgerworden/ und nun vor äugen/ daß in kurher zeitdie Protestirende religion gänhlich auf demlande und in denen kleinen stadten ausgetriebenwerden dörffte.
Der vornehmste unter der Böhmischen Cle-Ar-vWrisey ist der Ery-Bischosszu prägn/ welcherzugleich die stelle eines l-egsriäsn des Römi-sch^>«schenstuhls vertritt/und den titul des heiligenRömischen Reichs Zürssen und krimsten desKönigreichs ftrhret: welcher knwsr unter an-dern auch so viel impornret/daß er in kriegs - fa-chen mit zu sprechen/und/wann er will und tüch-tig darzu ist/ die armee cornmandiren kamVorzeiten regierte er bey vac-mtz des Königl,throns als lnrer. «.ex. BischoffTobias/ der A.
1278 zum Stifft kommen/warb eine ziemliche ar-mes und unterhielte sie aufseine kosten der Na-»tion zum besten. König Menget hatte so vielvencrskioo vor Bischoss Johnnßen / daß erihm bey einer csvslc^s, als wie der Kaystrdem Pabste/ das pferd am zügel führete/und bißin den Bischoffs-Hosbegleitete. Eben dieserJohannes setzte K. Henrichen/ Herzogen zuKarndten/ab/ warb eine Cron-armee/ schriebeeinen Reichs-tag aus/ und beförderte H. Io-hannßen von Lützelburg zur Cron., Es bemü-het sich K. Carl IV einige auswärtige Bi-schoffthümer dem Ertz-Bifthoffzu Praga / alsl.cg,tonsro und k«m 3 t',unterwürffig zu ma-chen/ nemlich die zu Regenspurg/ Bamberg undMeissen/ woran ihn aber der tod verhinderte.
Die Verrichtung der Königl. krönung hat vorKayserCarlslVzeitcn dem Ertz - Bischoffe zuMaintz/als kletropolicsao Loksmirc, gebühret;ininassenK. Premislaus n Ottogar in einemA-irrz ertheileten attestat solches bekennet: Esist ihm aber solche krseroZativ nach der zeit strei-tig gemachet/und/da der zeitigeErtz-BifchoffzuMaintz im bann war/aberkandt worden/ undverrichtet ein Erh-Bischoffzu Praga / krafft ei-ner von K. Carln iv 6e äsro Prag den i Se-ptembr.A. rz47 gegebenen güldenen bulle undder Päbstlichen conürmstion, wovon auch schonoben etwas angedeutet worden/numchro die-se solenmtat/also daß er den König krönet/salbet/und ihm dasSchwerdt/Zepter undReichs-Apf-fel nebst andern Reichs - mligmen übergibt.Hicrnechst ist er/vermöge eines von höchstge-dachtem Kayser A.izs8 erhaltenen v-piom-mr,bercchtlget/dilorario! publicoz zu creiren / welchenicht allein in Böhcim/sondcrn auch im ganhenRöm. Reich gelten/welches/ ehe die com-ce; -Islini so gemein worden/vor eine sonderbaregnade geachtet wurde / wen der Kayser zuecommumckioll und thcilhabung bey dl'eselN re-lervst gedeihen ließ. Man hat in demChur-und Fürstlich. Sächsischen gesamten Lrcbiv zuWittenberg noch ein Diploms, da Kayser Ma-ximilian l Chur-Fürst Friederichen 11 l auch der-gleichen gcwalt ertheilet. Und ist diests aucheine sonderliche kr«roZ4riv, daß er dem Könige