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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischen Herolds ander Theil, oder, Zuverlässige Beschreibung derer europäisch-christlichen Königreichen, freyen Staaten und Fürstenthümer
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von dem Königreiche Preußen.

der Ober-Jägermeister/ der Ober-zorss-meisser/der Lnnd-Dbrisser / die Conrinen--unten und Gouverneurs der vessuugen/die Lassen-Herren und Rnstenfchrerber/dieOiminsl- gerichts -Personen / ollcllvrer mitihrem oder Hoff-halß-uichter/ vonwelchem man ans Hof-gerichte »ppelllren kan /die Lämmer-und Renrmeisser/ Lriegs-eomwiüsrij, Lämmer - und LüNtzeiley-ver-wandten/itemdieLnndrichter/Haußvögte-Amtschreiber und Burggrafen / Land-schöppen der amter. Bey Hose ist die amk-ssube in conüllersrivki, allda im nahmen desOber-Burggrafen der oKcisi des Sammlän-dischen Lonlittoru pr-si^-ret. Die übrigen un-ttrgerichte sind zu Königsberg / und inden an-dern kleinen stadtett.

Da «chr Das recht/wornach gesprochen wird/ist das

Preußische land-rechr/welches Lhur -Fürst

m Johann Sigmund durch seiner Rathe einen/

nahmens O. devinum 6uc llwm.aus dem Kayser-lichen/Culmischen und Sächsischen rechten hatzusammen fassen/in ordnung bringen / durch dielandschafft revicllrcn / und hernach puvllcirenlassen.

Allermassen denn/nach anleitungder landes-conüllutionen / alle wichtige des gatttzcnlandes wohl und wehe anbetreffende ge-schaffte mit denen Land-Standen be-rathschlaget werden sollen. Die üus-schreibung/ item benennung der zeit und ortssolcher Versammlungen/ stehetbcy dem Könige.Die ausschreiben ergehen an dieHauptleme/diesolches hernach dem Land-Adel 'mimiren:welche einige ihres mittels mit gewisser wllru-Llion und vollmacht abordnen - dergleichen auchdie städte thun. Denn nicht alle städte / son-dern nur die fürnehmsten mögen einen odermehr vepukirte abfertigen / die geringere imOber-lande schicken etwa drey oder vier/ odernur einen. Meistentheils werden solche Land-ta-oe in der Haupt-stadtLönigsberg gehalten.Bey erfolgter Versammlung und beschehenerlegikimakion proponiret der Cantzlar im nah-men des Königs/in beyseyn desselben / oder auchin besten abwesen/ auch in gegenwarr der an-dern Regiments-Räthe/und zwar stehend undmündlich. Daraus werden die kropollljonsPUVÄS zur clelibeestion den Standen schrisstlichzugestellet/und llelibcriren der Ritter - Standund Adel meinem besondernconciavi, commu-mciren ihr gutachten den städten/ und vereinigetman sich eines gemeinsamen, bedenckens undcooclull, welches alle drey Stände durch Dcpu-tirte denen Ober-Rathen einhändigen. Istnun der König damit zu frieden/ so wird ein ab-schied daraus. Wo aber nicht/da wird immerweiter fortgefahren/ undso lange hin und wie-dergehandelt/ biß ein Land-tagsschluß undabschied erfolget. Daher kommt es/ daß einesolche Landes -zuftnnmenkunfftöffters auf etli-che monat / ja auf ein gantzes fahr sich erstre-cket.

AM. Die religion des kandes anbelangend / sohat der Hochmeister Marggraf Albrecht A.isrraufdem Reichs-tage zu Nürnberg/ dahiner hülffe wider Polen zu suchen kommen war/v./rnöresm wider die mißbrauche

der Pabstlichenkirchenpredigen gehöret/ UndZweyte Haupt - Handlung.

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ist dadurch bewogen worden/ sich auf der rück-reise mit Herrn v. Luther« wegen Verbesse-rung des kirchen-Staats in Preußen/ und ab-schaffung derPäbstl. ittkhümek und mißbrau-che/ zu berathschlagen. Darauf sind einigeibeoiogi, absonderlich aber Lne-

mannur,?erru;^m-lncki, Und V.?su!uz 8peestu,,

ins land kommen / und die Ordens -Ritter er-mähnet worden/den Orden zu verlassen/ womitder Hochmeister den ansang gemacht / und istdiekeformsrioa darauf erfolget. JnMasseneiniger Ordens-verwandten und nahmentlichdes Commenthurs zu Memel / Hcrhog Erichszu Braunschweig/oppc>6rion dieses werckdestoweniger hindern können/dieweil die Cron po-len in die conllitUtion des weltlichen Fürsten«thlimsund annchmung der reinen Evan-gelischen lehre c.vn6iscer,6iret. Daraufhatder neue Herhog eine neue kirchcn - ordnungdurch die Bischofs- zu Sammland und Po»mesanien A. isr6 begreiffcn / und mit beliebender Landschafft publlciren lassen; wie denn auchvbgedachtcr v.8perams neuekirchen-licder ver-fertigte und in die kirchcn einführtte. DieBi-schöffe haben die weltliche sllminillrstwn ihrerStiffts-lande und guter dem Landes-Fürstenüberlassen / und dargegen versprochen worden/daß dieselben als zwey fürnehme Pralaturen imlande erhalten werden sotten/ welches sich dochhernach verändert. Als nun A. irzo die Aug-spurgische Lonfelllon, als ein Symbolischesbuch/in andern kirchcn aufgenommen worden/hat man solches auch in diesem lande eingefüh-ret/ und bey strafe des bannes zu beobachtenverordnet. Die Stisster und klöster hat manzu 6yams6>s, schulen und andern nutzen gewied-met. Dargegen die äcsöemism zu Lönigs-derg kun6iret/und sie herrlich llotlrer.

Als obgedachtcr oüsncier ins land kommen/ Irrunsti»hat es wegen einiger glaubens - Puncten/ zu-U^'Emahl von der rechtfertigung zwischen ihme undandern proieflotn und vo^own/absonderlichaber o. foaclllMo Xtorlino, und D. ki-sncilco8tak,cäro,streitabgegebeu/darüberman ingrof-fe Verbitterungen gerathcn/und viel jähre nacheinander heffkig gestritten/ biß der Urheber deßselben A. mr mit tode abgangen. Und obwohl jobsnne; kunccius samt seinen bey-pflichtet« den Otisncir'smum weiter fortgese-tzet/ ist es doch endlich nach vielen Handlungenmit ihme zur revoc-mon und Verstreit endlich/nach deren anfänger und rädleins-führer ent-hauptung/ mirwelcherzwarder Herhog nichtzu frieden gewesen/ zum ende kommen/ darauf

die rcpetitio Lorpons cioännL krutenic-e und

erneuerung der alten kirchcn - ordnung gefol-gct / auch vom Lönig Sigmund Angü-ssen A.I569 das Privilegium rcl!ßionir,und daßim Herhogthum eintzig und allein die Evan-gelische Augspurgische Lm.fcllion gelehretundgetrieben werden solle/erhalten worden. Wieman denn auch die Sächsische kormulsm Lon-cortll-r im lande angenommen/und darnach inkirchcn gelehret und geprediget hat/ woraussdie Preussischen Bischoffthümer abgeschaffet/und dargegen zwey grosse Londons gestifftet».wurden. «isch.-C«!

Nach der Hand hat die Leon polen von MischeChurfürst Ionchrm Friedrichen zu Bran-w,"der" ««Ooo r den-^««»..