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Der ruWderstadtVenedig/und desStMs-
Dero Ur-sprung undwgchvthum-
Oes Europäischen Herolds dritte Haupt-Handlung
er Mitten Waupt-Landlung
rster Waupt-Wheil:
Von
em Wreyen Maate zu Menedig.
Je stadt Venetia ist ausser allenzweiffel das äuge vonIra-lien/ und zwar allerdings ver-wunderungs-werth/^als dienur einigen wenigen städtcn in^ Europa/ wegen der grossenhandiung/ convenrs aller Nationen in der gan-zen weit / wegen zicrligkeit der MuQuren undgebäude/und anderen dergleichen raritätenzuvergleichen/ allen aber an ungemeiner limgrioavorzuziehen ist. Nur allein Mexico in Ameri-ca soll ihr daran etwas gleich gehen/sonst aberkeine in der gantzen welt. Man hat sie ehe-mahls ivegen ihrer macht zu wasser und lande/wegen reichrhums der commeroen/ wegen dergroßmachtigen herrschung/ und wegen VielheitdcrLolonieii mit der Nepublique zu i-sce^-monin compsrsison bringen wollen/ dabey aber be-funden/daß man ihr hieran um ein grosscszuwenig'gethan. Denn obgleich in vielen stattli-chen Verfassungen eine glcichheir obhanden/undes wohl an dem / daß der VenetiamscheStaat in seiner art in gany Europa derfürtrefflichsse/ und eine wahre copie der al-ten Griechischen Republiquen sey; so ist aberdoch dargegen am tage/ daß diese alte/ oderdoch der alre DsccclLmonssche Staat/dem Vc-netianischen keines wcges gleich gehen/ nochsich solchen flors/ macht und pr-eminerh zu sei-ner zeit rühmen kennen. Denn wenn sonstnichts obhanden/ wodurch Venedig eine hö-here stasscl Verdienste/ so wäre zum vorzugegnug/ daß erwehntcr Griechischer hochberühm-tcrFrey-Staat durch die Handlung und sppli-csnon der sce-sschen zum ruin kommen; da sichhcrgegen der Staat zu Venedig vermit-telst der kr-.6guen zur see und der schistahr«ten zur glückseligkeirerhoben/und darinneneine prsepoienh behauptet.
Der stadt Venedrg Ursprung gehöretun-tcrdieunbekandten dinge/ das geben aber die/rnnsics, daß aufderZnsul ktivssico oder kislroftlbige zu erst angeleget worden. Und habe diestadt ihre Oml'nNwelche dem Römischen Rei-che umcrthanig waren/gchabt. Zbraufneh-men aber und erwcitcrung rühret daher/ daßals der beruffene tprannAttila/ eMDönigder Hunnen / die Venetiamsche gcgend etwaums jähr Christi 421 mit feuer und schwerdt er-bärmlich heimgesuchet / die inwohner der da-herum gelegenen städte N;<jng,/z^!sr,Opirefßio,Concorclii, und /^Ikino sich in die sie - schlüsstcroder kleine Jnsulen der Adriatischen see bege-ben/und sich allda vor der wüth der grausamenHunnen ausgehalten/ städte erbauet/ und jedeeinen gewissen Bürgcrmeister/nachmahls aberIribuuum oder Pfleger/ welcher jährlich abge-
wechselt/zum Regenten erwehlet / und fast wiedie Schweihcr-Cantons eine Republique zu-sammen conttimiret haben deren 8ensk aus die-sen Pflegern bestanden. Als aber die Teut-sche Nationcs/Longobarden und Gorhenbey ihren einfallen in Italien grosse Verheerun-gen und blut-bader angerichtet/flöhe das volckaus Rom/und andern grossen städten hauffen-weise in diese natürliche vestungen / und ver-stärkte den Staat der Jnsulen dermaßen / daßdas Römische Kayserrhum sich desselben zurhülffe wider die Barbaren mit nutzen gebrau-chen tonte. Gestalt denn der Kayscrliche Ge-neral-Feld-Hauptmann dlsrl» zu wasser undlande daher stattlichen secours erhalten hat.
Endlich haben sich die inbuni der Jnsulen DerMmit denen Longobardee Dönigen/ welche die AU!nachbarschafft conguettiret/und festen fuß dar-dNde«.innen gesehet/ dahin verglichen/daß sie nachbar-liche ruhe und frieden mit einander pflegen/dieTeutschen das feste landvvmfluß^Uilus an bißan die see behalten/und solches unterm nahmender Lombarden beherrschen ; dargegen un-serm Znsul-volcke ihr Staat unterm nahmenVenedig verbleiben solte. Welches die 5 ua-llskion des Vcnetianischen Frey - Staatsgeben könte: denn es nicht zu zwciffeln/es habenvorher/ und da die Kayscre in Italien noch waszu befehlen/auch die kräffte mit armeen widerdie feinde zum schütz der Neichsgenossen auszu-ziehen gehabt/ diese Insul- öreer unter desReichs botmäßigkeit gestanden / davon sieaber nunmehr/ da das Kaystrthum in clecsclentzkommen/ und jeder Staat sich so gut / als mög-lich/selbst schützen und verwahren müssen/ er-lassen worden. Nachdem nun diese Nepubli-^^que immer stärckcr an mannschafft / und derngimMstädte/ darunter die nachmahls in einen stein-ru BkM-Haussen verwandelte stadt b>sclis berühmt ge-wesen/aufden Jnsulen und in denen marasienund sce-sümpffen mehr worden / haben sich diesämmtliche völcker mit Zuziehung des Patriar-chen zu und der fürnchmen Gcistligkeiteiner neue»» Verfassung verciniget/die iribu-no; msritimos abgeschasset und die louvcrainsgcwalt einer gewissen gu»li6cirten person/nah-mentlich Herrn l'-ulurio Lnskrüv zu blersclis, et-^ .wa Anno Christi 697 unterm tikul eines Her-yogs aufgetragen; welcher auch in die 20 jähr ist Dmai».dem Staat fürgestanden. Jhme folgte An-no yiy^larcellu, l'eßsljsnur. Und diesem An-no 726 Hertzog Ursu; »7PSM8, welcher aber sei-ner unerträglichen mlolcntien halber Anno 737vom pöbel erschlagen/und der alte KisFilirsks-titul in der Person eines Generals bcp der. 7 /°mi>« 'militz/ nahmens Dominien; i.eo, wieder Herfür kömmtgesucht worden. Die gewalt aber hat ein sol-cher