496 Des Europäischen Herolds dritte Haupt-Handlung
be nur in zwey cammer-dienern/vier gondolie-ri/und einigen andern dienern bestehet. Die be-dienten aber/welche ihm bey öffentlichen solen-nitaten aufwarten/bcsoldcc dieRepubligue.
Des Doge famiglia ist von der kleider-ordnung und andern ceremonialien befteyet/' und darff der älteste söhn sich 2 msniclis largkekleiden / oder ein Herzogliches kleid/ undeinen gürte! mit güldenen buckeln und schnal-len tragen / und diener in liberey sich Nachtre-ten lassen/ welches zu Venedig zwar einegrostse pr-erog-kiv anzeiget / an sich selbst aber nichtproSksbel, sondern schädlich ist/ und dieselpvli-tique mit sich führet/ daß die ^Herhoge durchihren Staat ihre mitte! schwächen / und destoweniger kräffte/' etwas wider die Nepubliguezu thun/ behalten sollen. Denn daß man sei-ner gcmahlin/ kindern und freundschafft ebenwenig ksvorilireüst daher leicht abzunehmen/indem die gemahlin von thresHerrn glanyund ehre kernen schein hat / sondern vor einmehrers nicht/alsdiefürnehmffe6emil6on.na vom Staat/und mit Nichten vor eine Für-stin palliret. Doch kan sie der Hertzog krönenlassen: weil aber diese solcnnität viel gelt/undwohl bey 120000 scudi kostet / so geschiehet die-ses selten/ und hat man vormahlcn solche Her-hoge grösten theils crwehlet/ die ledigen stan-des waren. Sylvester Valerio wagte soviel dran./ und ließ wenig tage nach sei-ner krönung auch seineGemahlinElifaberh (^uj-rwam krönen / welches in fast 122 jähren nichtgeschehen war. Die solennitat geschahe je-doch nur auffdem faale gegen abend/ und be-gab sich die gekrönte Hertzogin in demHer-tzoglichen rocke und einer güldnen mühe inden banguer-saal/nahm von denen vornehm-sten Dames diecomplimenten an/gabdarauffeinen ball und refraichisscmems. Schickteauch einer jeden einen korb voller coMmensamt einer güldenen schau - müntze ins hauß.Die kinder und freunde sind/ so lange alsder Hertzog lebet/ von allen furnehmenChargen ausgeschlossen/ und werden auchzu keinem Bisthum/Abtey oder anderm Kcne-ticio des Römischen stuhls gelassen / solte siegleich der Pabst aus eigener bewegnisz-romo.vlren wollen.
Dem Doge wird keine garde gehalten/son-' dern er soll sich nach ersorderung der Staats-regulen eines recht fürstlichen lebens/' welchesdie zuverläßigste leibgarde ist/ befleißigen.Dieweil aber der Staat seines wohlvcchal-tens und wahrer tugend nicht versichert/ undgleichwohl die Nation von natur mißtrauendund circumsseQ, auch über ihrer freybeit jalouxist/ so hält man ihn gleichsam in stetem ar-rest: Denn er darfst ohne erlaubniß derhohen Rathe nicht ausserhalb der stadtsteh begeben/ und da ers äc kaüo thäte/ mach-te er sich bey dem8cnar verdächtig und verhaßt/auch seiner sreyheit und ress-üs verlustig/undmüßte gewärtig seyn/ daß ihm die canailletauscnderley affront / ohne daß ein Hahn dar-nach krehetc/ zufügte. Denn solcher schalt«tiimirt man ihn höher nicht als einen priva-ten , ja nicht einmahlsogut/ ausbeysorgc/eshabe fein ungewöhnlicher icccssetwas nach sich/wodurch dein Staat.gefahr entstehen körne;
daher ist er auch nicht capabel/ das geringstean einem solchen orte zu befehlen oder einenauff solche art emporschwärmcnden tumult zustillen/sondern muß alles dem doäeka desselbenorts überlassen. Man hat dahero das sprich-wort von ihm : I^ex clk in purpui-a, Zenaror incnria, in urbe LZ ptivu; ; das ist/ bep öffent-lichen Ceremonien psrirer der Hertzog alseinLönig/in denen Staats- Versamm-lungen ist er ein Raths-heer/ in der stadtoder seinem Hause ein Gefangener; dennes ie nicht zu leugnen / daß sein palazzo einewol meubiirte gefangnis ist/ da ihn die spio-ncn tag und nacht bewachen/ und die Mui-6cor» des Staats auff ihn acht haben/ ohngesehen zu werden. Alle Staats-schreibenwerden zwar unter seinem nahmen ausgeferti-get/ und die antworten der Ambastadeurs anihn gcstellet / nichts desto weniger darff ersie nicht eröffnen; da hingegen der Lena: sol-ches ohne ihn thun/und selbige beantwortenkan. Man berathschlaget auch nicht eher überdie prozilltlcionL; der Gesandten und klinssc»,so sie bey dem c^olleM gethan/ biß der Dogenebst seinen Räthen einen abtritt genommen.Nachmahls untersuchet man die affaire/erfor-dert das Machten der Lavi, und bringt die be-rathschlagung zu papicr / damit sie bey dernechsten Versammlung des 8ena-s vorgetragenwerden möge/ allwo sich alsdcnn der Dogenebst feinen rathen gleichfalls einfindct; jcden-noch aber nicht mehr als eine stimme hat/ gleichdenen andern Senscorn. Ob auch schon diemüntze seinen nahmen zur übertrifft führet;so ist doch an statt seines bildnissö ein Dogedaravff zu sehen/ welcher vor S. Marco auffden knien lieget/anzuzeigen/ daß er der Repu-blique untcrworffen. Diesen eintzigen Vor-theil hat er davon/ daß/ wenn jemand silberoder gold vcrmüntzen lasst/ wie denn icder Pri-vatperson fwystehet/ dem Hcrtzoge ein gewis-ses darvon entrichtet werden muß.
Begehet er das geringste/ welches wider sei-ne csxmillaäon läufft/ so sind der auffmerckergnug verhandelt/ und reden auch die stummenUatuen auff der Oälerie cli 8. t^arco, da fast ei-ner jeden fünde und excsss ein gewisser bildstockmit offenem munde bestimmet ist/ darein diebillers-und klagc-zettul von den anklagen! ge-stecket werdcn/und dieses nennet man oenun-cie sccrere. Der fürchterliche richterstuhl derZehnder-Hcrren/ vor welchen er öffentlich be-langet werden kan/ ist ganh nahe an feinen zim-mern/ also daß er sich der peinlichen straf'»und des todes augenblicklich zu erinnern hat.Ein einiger excess kan ihm so aufgemutzet wer-den/ daß er auff einmahl um alle seine ehre/respect und mentcn kömmt. Will man/welches doch selten geschiehet/bey dessn lebcns-tagen fine s-lmiriiltacicm nicht scharff untcr-suchen/so geschichts mit desto grössmi cyfer nachdem tode/zu welchem ende drey inguiNeori undfünffLorrcölon erwchletwerden. Finden sichnun etwa gebrechen und Überführungen / ssmüssn die kinder und erben stattlich in die buch-st: blasen. Es darff auch dessn erbschafft nichteher angetreten werden/es haben denn die er-ben cyblich angelobet/die ihnen etwa bevorste-hende geld-buße zu entrichten.
Komm