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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischen Herolds ander Theil, oder, Zuverlässige Beschreibung derer europäisch-christlichen Königreichen, freyen Staaten und Fürstenthümer
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von dem freyen Staate zu Venedig. 497

Kommts dazu/ daß ein Doge etwas altwird / und zunehmender entkräfftung halber/der gesamten grossen regierungs-last nicht mehrgewachsen ist/ so pflegt Man ihn abzusehen / undhören auch dißfalls alle meriren auf einmahlDessen ein-auss Über dieses so ist das einkommen und«te sind ergötzlichkeit schlecht gnug: denn was demDogat aus der gemeinen schätz - kammer zumöepuuk verordnet ist / erstrecket sich etwa aufirooo oder iHOvc»/andere sagen 15020 reichst! thaler jahr-remen; dargegen muß er jährlich

vier Kkms und gastereyen geben/ und alle> blli, wie sie die ordnung trifft/ er sey reich oder

arm/vom alten oder neuen Adel darzu einladen.Erdarffauch die geschencke nicht nehmen/ wel-che fremde Abgesandten mitbringen/ dieweil dieGesandschafftcn nicht an den Doge/sondern andie Republique ergehen / aufdero kosten auchdasjur legskionum gegen andere Souverainenexerciret wird. Sonsten hat er die collskionaller geistlichen beoeLcien von 8.ivt3rco, darin-nen sein größter Vortheil bestehet. Ob er nunschon den nechsten rang nach den gekröntenHäuptern pr-eiencliret; so erniedriget er sichdoch/ was die Cardinäle anlanget / liesset alsalle andere Italiänische Fürsten: Denn wennein Cardinal bey ihmzuraudientz gehet / setzeter sich zu seiner rechten/ und zwaraufdenHer-tzoglichen stuhl / welcher bey solcher gelegenheiterweitert wird; bey einer xrivsr - viMe abergehet der Doge dem Cardinal entgegen/ undempfanget ihn in seiner gonclvl-,.

Wie nun auß bißher erzehlten gnugsam er-hellet/wie enge schmücken dem Dogat gesetzetsind/und wie wenig macht ihme übrig gelassen/groß zu thun / und etwas veränderliches oderdem Staat orLjuäicirliches vorzunehmen : Al-so zielet man hierauf auch darmit/indem man,, Mtlkm lieber einen Doge har/der mittelmäßigen/HM müsse, jedoch zu denen Staats-geschäfflen hinlängli-chen Verstandes/ als der gar zu klug/ ver-schlagen und beheryt ist. Dann jenermuß ranhen/wie der Staatpseiffet / und mußsich eher in den gränhen der gebühr halten.Fehlet es an scharffsinnigkeit/ so ordnet man ih-me einen klugen und erfahrnen nokiie zu/ wel-cher mit dem lichte seiner rathschläge und coa-«luire den finstern verstand und Wesen des Dogebeleuchtet.

Allermasten aber das Dogat fast nichts an-«züm ders/als nobili; s-rvilu 5 ,eine Fürstliche sclave-rey ist: also würde sich vielleicht niemand oderMimm. hoch wenige darzu gebrauchen lassen/und durchantretung einer so mühseligen charge sich unddas ihrige in bsr->r<l sehen / wenn es nichtzwangs-wcise geschehen müßte. Denn will! sich der/ aufweichen das loß fället/nicht aus dem

Staat bsnnilixen/ und alle haabe und güterconüiciren lassen/so muß er Noten; volcn; sich derbürde unterziehen; so gar/daß er auch nichtmehr den tröst habe/ daß/wenn er eine Zeitlangdie last getragen/er selbige mit gutbefinden desStaats wieder niederlegen könne/ welches vor-zeiten zugelassen war/itzo aber nicht mehr ver-stattet wird : Dieweil ein jeder dem Vaterlandrckt d hindansetzung des seinigen zu dienen ver-Me M bunden. Weichem nun mit der beschwerlichenehregedienet ist/der achtet vor eine conso.'srioaund Vergnügung/ daß er die würde zeit seines le-Vritte Haupt-Handlung.

bens führet. Und hat der Staar den Dogedeßhalber aufsein leben in der charge perpemi-ret/damit er mehr Majestät und ehre / auchmit denen gekrönten Häuptern desto mehrgleichheit haben möge. Wiewol dennochmehrentheils alte Herren darzu genommenwerden. Dieses ist auch noch zu beobachten /daß sich der Doge vor den Ambaffadeurs beyertheilter audientze niemahls entblößet/ derglei-chen auch in seiner abwesenheit der Vice-Dogenicht thut.

Stirbt ein Doge/so wird er publico summ Nach demsehr prächtig begraben. Dessen Ritter Hm-A^A^terbringt den todes - fall unter begleitung al-rer.ler schild - knaben der Republigue. Dar-auf werden alle stocken in der stadt geläu-tet/der S.Marx-platz mit schwachem tuche be-hänget/und darff/ wenn es etwa gleich jbr.stvon der csruevslö-zeit wäre/ niemand vermas-ket in den palasi kommen. In dem jaale cicllo8cuäo richtet man ein parade-bette von «lr-p <t'orauf/ legt des verstorbenen Herhogs bild mitdem Hertzoglichen mantel und Hut/ mit dem de-gen auf der brüst/ und verkehrten angelegtensporn auf solch bette/ bringt es hernach in denaudicnh - saal/ und weiter in die kirche. Da-selbst wird in beyseyn des Capituls eine lob-redegehalten / sein wapen öffters aus silber aufge-hängt/ und einep>kspbium aufzurichten verstat-tet. Man pflegt auch andere gewisse kirchen /da die kunersiien innen gehalten werden / mitschwachem tuche zu bekleiden/c-itrs 6olori, auf-zurichten/auch bey einer grossen menge von fa-ckeln/ colonnen und lichtem das heilige Saera-ment auszusehen. Bey der Kpulmr erscheinendie Seo-koren in rothen röcken / weil die Rcpu-blique unsterblich ist / diese ewigkeit aber«aufdem 8ensr hasstet. Dem gemeinen-bel wird hernach vergönnet/die kertzen samt demDsüro äolorir abzunehmen und unter sich zutheilen/welches offt nicht sondergrossen tumultabgehet/und sich da zeiget/ wiewohloder übeldie regierung beschaffen / oder der Doge demvolcke lieb oder unwerth gewesen. Ordentü-cher weise werden auch gleich nach seinem tode -drey lllguilimri erwehlet / welche sein vorigesverhalten untersuchen/die klagen wider seine le--bens-art anhören/und den bedrängten zu ihrenforderungenverhelffen.

Bey währender kranckheit oder einfallendemabwesen eines Doge wird dessen stelle durch ei-nen der hohen Räthe Mweset/ rvelcherVice-War da»Doge aber den Hertzoglichen stuhl niemahlseinnimmet/das como auch nicht träget/ nochden titul ScreoMmi führet. Bey denen audi-entzen fremder Fürsten und Abgesandten zieheter seine kappe nicht ab/ ob erwohl dem fremdendie ehre des sihes zur rechten Hand an dem throndes Doge lassen muß.

Ein Interregnum pflegt gemeiniglich überacht tage nicht zu dauren: denn weil bey dessenWährung keine Raths- und Staats - Versamm-lungen gehalten werden dürsten / ist man destoehender auf eine neue wähl bedacht / damitdas gemeine wesen nicht anstoß und Hindernißleide.

Die Donliglisri «leih Zjgnori- oder die 8oprs Die Ober-genannt/das ist/die Ober-Räthe sind kepr-r SkEundstotiwten des grossenRaths bey diesemLollcgio, deren »k«.

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