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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischen Herolds ander Theil, oder, Zuverlässige Beschreibung derer europäisch-christlichen Königreichen, freyen Staaten und Fürstenthümer
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von dem freyen Staatt zu Venedig. s>7

deßhalber nichts wider des Scaats interesse zuseiner eigenen großmachung fürnehmen. ZUgcschweigen/daß keine herrschafft auf der gan-hen weit mit mehrerm rigore wider dero Capi-tains verfahret/ die eine schlacht verlohren/ alseben Venedig thut; so gar/ daß sie auch von dererhaltenen vi«2orie scharffe rechenschafft gebenmüssen. Über welcher strengen rechtferliguNgauch der braveste Capitain um seine ehre / frey-hektund was ihm mehr lieb ist/ kommen kän,und muß maN/besage der exempel, Manchen her-nach aus dem kercker oder exMo wieder erbitten/das6sne»lst oder kriegs - charge zur beschü-hung des Vaterlandes wiederum anzunehmen.Wiewol solche schärffe bey denen Ojficierernauch dieses meoavemens nach sich ziehet/ daßweil je keiner deriaguiNtioa entnommen ist/ erhandle wohl oder übel/so stihlt und ratzet man-cher xstsvance tNpsser aufdie peinliche kammekloß / und suchen hernach alle Mittel/ ihre fehlerUnd »celle zu beschönen/oder auch Mit bestechuü-gen sich durchzuhalfftern..

Die Generalen des Staats Massen sich^ber die fremde Capitains eine solche hohe ge-malt an/daß auch deren tod oder leben in ihrerHand stehen soll. Bißweilen werden auchzween Leaersljlümi cotrüiluiket. Ihre klei-dung ist eine rothe lange kappe mit falten / undein langer mantel/wie der alten ihre ckl-m/z,welchen sie auch in treffen nicht hinlegen.

Au Mt- Der ?rovs<Nmte Seacrale lj> , oder der

Mftk-kro.^ztUz clzgi; hat auch eine grosse aulorität/UNdeommandiret als der älteste see-Officier von derRepublique en cke5, wen» der General - Capi-tain nicht vorhanden/oder dessen charge vacsmist. Bey ihm stehet die gewalt die Ossrcierer zustrafen und zu begnadigen/ja auch dlobil, sech-sten hinrichten zu lassen/wettn sie an ihrem 6e-voir mißhandeln. Er hat die miiit»r. ehargenzu vergeben/und die knegs-cassa stehet zu seiner«lilpolltivo; doch muß er dem kregscl, bey seinerwieverkunfft oder nach ausgang seinerLrstiöll» die nur zwey saht wahret/ rechnungthun.Jhme sind zur ekleichterung der mühe zweydlobili, als Commissarien der flotte/ zugegeben/welche den soldaten die lehnungen zahlen/ undaufdie sÄMner der Offieirer acht geben. DerStaat hat ein gesetzt/ daß der Osnc^lillimurUstd der proveclicor sich/ Nach abgelegteraharge/zu Venedig zum gefängnis stel-len/ und darinnen rechenschafft geben müssen.Undstehen beyde in ihren hohenjämtern in einerUttauffhörlicheN Lmuislion, also daß einer wohlrecht des andern spion genennet werden kan.Welches zum nicht geringen prosit des pregsUigereichet; zumahl da dieser hohen kriegs-hau-pter gewalt dermaffen cingefchräncket ist/ daßdes einen üutorität ohne Nachdruck/ Unddes andern gewalt ohne autoruät ist. Dievtäiiur - residentz des Nroveclitors ist zu Cor-sa.

Angesehen daß der Staat zu maintenirungdes Golfo wider die seeräuber/sowohlauchzubeobachtung der schiff-zölle/ eine esquadre von6 galeren, und einigen jag ^schiffen im Gol-st>unterhält/ so ist auch ein 6ouvert1Slor« 6i6olfo. welches zum wenigsten einer vov Adelaus einem fürnehmen gesthlechte seyn muß/verordnet. Solche charge ist gleich dem hohen

k^roveclitor. aMte perpetuirlich/ der Person aberauff drey jähr anvertrauet.

Der General der Galeazzen/ deken rede Die äbrigchordentlich looö matttt und hundert stück eano-^"//."^neu zu führen pflegt/ ist über die schisss-Capi-taineoder Sovernscorl, welche allesamt Ve-Netiänische Edelleute sind/ gesetzt/ Und Wirdkeiner zu dieser hohen kriegs-charge erhoben,er habe denn viel expcrieoh und großen valorse-hen lassen.

Der General über die galllonen ist dirGe-neral-Zeugmeister zur see. Vorstehende veedeehargen sind nur zur kriegs-zeit bejetzt/gleich wieauch das auswärtige Generalen cteNoZb^rco»oder von der landung genannt/welcherGcneraldas schiffs-volck und die Militz/ wenn sie an landgefehet werden/ eommandiret/ und nach derexptzöition die Mannschafft wieder an bookkbringet.^ ^

Hierüber unterhalt der SeNat zu solcher zeitauch noch zween Capitains/deren jeder viergaleren eommandiret; die eine Partie sind diefreywilligen/oder kuvnc-Vogn-; und die anderedie gezwungenen oder i Ooncienn»n genannt.

Man pflegt zu solchem coMMando junge vonAdel zu gebrauchen, die man «Lomiri nen-

net / und haben die lub,lrernen ehargen zuvergeben, auch die soldüten am leibe/nicht aberam leben zu straffen. Welches die ergötz lig-keiten sind vor ihre kosten/ die sie bey Werbungeiner eompagnieausswenden- denn der Staatgiebt ihnen mehr nicht, als das hauß des fchif-fes und die kriegs - mUnition, und hernachden cpilulirten sold vor sich und die MaNn-

dem Genevalat zu lande odersbstco hat man diese Maxime/ daß selbigeskrivk.niemals einem Nobile der Republique an-vertrauet, sondern einem auswärtigen Für-sten oder Helden, Unter dem titul einesnetslilltmo 6i leri^s» nebst einer grossen peniioötso lange als der krieg zu lande wahret, über-geben wird. Damit nun ein fremder seinerhohen charge zum Nachtheil des Staats nichtmißbrauche/giebt ihm der presch allezeitzween ?roveci!sk>ri<Zeneräli zu/ welche seine ste-te spionen sind/ und ihm wenig amorität undmacht lassen, und bey fassung der benöthigtenMrl^re« und ordres des Staats Hoheit undwohlfart, öffters aber auch ihre eigene opmi-on. zu der Republique schaden/behaupten. Andieses LenersiMmi abwefen eommandiret derGeneral der infamerie, welches auch ein äus-länder seyn kan/glcichwie die gantze Militz zu lan-de aus fremden trouppen bestehen MUß/ damitihre Unterthanen nicht so geschickt und coui-L-xeux werden / und etwa hernach außläuffte an-richten mögen. Bey letzterem Türcken-krieghat man sich der Churfursilich - Sächsischen,und Fürstlich - Braunschweig - Lüneburgischenteouppen fürncmlich bedienet/und hat der Ge-neral/GraffOtto Wilhelm von Königsmakck/feine tapfferkeit sonderlich erwiesen, wofür ihmdie Republique auch nach seinem tobe einen un-sterblichen rühm schuldig ist. Damit aberauch diese fremde militz sich mit desStams scha-den nicht zu conliclsrsbelmache/ oder Neuerungfürttehme/ so pflegt man die pösten sehr osst zuverändern, und solche sepststionr, zu machen/

Ttt 3 daß