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Gottlieb von Jenner (1765-1834) : Denkwürdigkeiten meines Lebens / herausgegeben und mit Anmerkungen versehen von Eugen von Jenner-Pigott, Fürsprech und Mitglied des histor. Vereins des Kantons Bern
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toriums und der Minister aufgestellt. Was sie indessenimmer gewesen sei, ich zahlte durch Lüthardt vorerst dieSumme von Lv. 100,000 trs. an Saintefoy (Beilage Nr. 20) und' stellte an denselben meine persönliche Verpflichtung für die

übrigen Lv. 900,000 trs. aus. (Beilage Nr. 20.) Auch musste ichmich, sonderbar genug, ebenfalls persönlich gegen den MinisterRamel für weitere vier Millionen verpflichten (Beilage Nr. 10),die offenkundig gegen die Rückerstattung der SchuldschriftenBerns bezahlt werden sollten, gegen welche Verpflichtung mirschwierige dann auch dieselben im Original eingehändigt wurden. Nunbefdtr sah ich mich also im Stande, nach meiner Vaterstadt zurückRückkehr zu kehren, hatte aber daselbst Anstalten zu treffen, um meinenBern, öffentlichen und geheimen Verpflichtungen ein Genüge zuleisten und überdies mit meinen Freunden mich über fernerekünftige Massregeln zu verabreden. Aber ich wusste auch,dass ich eine neue Regierung über die gesammte Schweizvorfinden würde und dass diese, sowohl meiner frühem Ver-hältnisse als meiner damaligen Stellung wegen, mich alseinen Feind der Revolution ansehen müsse. Diese Regierungnun war ohne Geld und andere Mittel, ihren ersten Bedürf-nissen zu begegnen, da einerseits die Franzosen überall allesunter Siegel gelegt hatten und andererseits noch keine Auf-lagen eingeführt waren und nach dem Geiste des Tages diewenigen frühem Auflagen als ah ge schafft betrachtet wurden.Ich wusste ferner auch, dass der Vergleich oder Traktat vom8. Floréal durchaus nicht in den Kram der französischen Com-missärs diente, indem er ihren eigennützigen Absichten aufdie Ueberreste des alten heimischen Wohlstandes GrenzenLecarüer setzte. Diese Commissärs, zuerst Lecarlier, und als dieserRapinat Polizeiniinister in Frankreich wurde, hernach Rapinat, einSchwager des damals so mächtigen Direktors, Reuhel, mitden ungeheuersten Vollmachten versehen (Beilage Nr. 21),hatten nur zu bald in Erfahrung gebracht, wie wenig im Ver-hältnis ihres wahren Werthes für die Staatsschuldschriftenbezahlt werden sollte, worüber bald melireres in Erwähnungkommen wird. .