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Die Gemeindekammer von Bern an Herrn Gottlieb Jenner.
Bern, den 8 Jänner 1802.
Indem wir Urnen in Einlage die Quittung für die von Ihnen miseraiHerrn Präsidenten zu unsern Händen übergebenen acht Obligationen aufdie Wiener Stadt banco übermachen, wollen wir nicht unterlassen, Ihnen,theurer Mitbürger ! unsern verbindlichsten Dank für alle Ihre in diesemGeschäft genommenen Bemühungen zu erstatten.
Der Präsident der Gemeindekammer :(gez.) R. Stettier. 0
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Die Gemeindekammer von Bern und ihre Oommissarien an Herrn OberstJenner zu Brunnadern.
Bern, den 2. Juli 1802.
Die Regierung*) hat durch einen Beschluss die Verfügung vom1. Hornung 1802, auf welche hin der Gemeindekammer die vom ehema-ligen Stand Bern ausser Lands plaeirten Capitalien abgetreten wurden,zurückgenommen. Vermittelst dessen würden die Früchte aller von Ihnen,werthester Mitbürger, gehabten Bemühungen vereitelt, und dieser be-trächtliche Theil des Vermögens der Stadt Bern, durch dessen RettungSie sich die grössten Verdienste um unsere Vaterstadt erworben haben,wieder verloren.
Die Gemeindekammer und ihre Oommissarien sehen den Weg derUnterhandlung mit der Regierung als den sichersten an, um dem drohendenVerlust auszuweichen. Sie wünschten, dass das* Ganze wo möglich, undunter den wenigst beschwerenden Bedingungen, gerettet werden möchte,da die Verwaltungskammer in ihrem Interesse für den Canton sich mitdemjenigen der Gemeindekammer vereinigt ; da übrigens auch die Ge-meindekammer von derselben Gewogenheit für die Stadt Bern grosse undununterbrochene Beweise erhalten hat, so würde es auch dem Besten derSache angemessen sein, wenn — wo nicht gemeinschaftlich — doch we-nigstens übereinstimmend mit ihr in diesem Geschäft gehandelt würde.Niemand als Sie, werthester Mitbürger, würde diesen Auftrag mit bessermErfolg übernehmen können.
Die Gemeindekammer und ihre Oommissarien hoffen, dass Sie ihnendiese Bitte nicht verweigern, und versichern Sie im Voraus ihres schul-digsten Dankes.
*) Nämlich die helvetische, die Kantonsregierung nannte man damals dieVerwaltungskammer. (Anmerkung des Herausgebers).