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Darstellung der Handelsverhältnisse zwischen der Schweiz und Oesterreich in den Jahren 1840 und 1845 / bearbeitet von Dr. A. v. Gonzenbach
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Als Gegenstände, welche nur zur Zubereitung in die Schweiz gelangten, sind zu betrachten:

Mehl aller Art.stanz. Frkn. 44,259

Kleien ........... 25,230

Zusammen stanz. Frkn. 69,489

Angenommen, es komme hiezu noch '/» der unter der allgemeinenBezeichnungandere Gegenstände" verrechneten Waaren, mit . 165,661

so ergeben sich wieder Waaren im Betrag von ..... stanz. Frkn. 235,150

die nicht dem schweizerischen Spezialhandel angehören.

Werden hiezu noch die oben erwähnten Transitwaaren gezählt im Betrage von 1,133,522

stanz. Frkn. 1,368,672

so ergibt es sich, daß von der Gesammtaussuhr von . . . stanz. Frkn. 4,528,061

Waaren im Betrag von ........ . 1,368,672

in Abzug gebracht werden müssen, weil dieselben entweder nur Transitgutoder überhaupt nicht schweizerische Erzeugnisse sind, so daß kaum

mehr denn .......... stanz. Frkn. 3,159,389

als dem schweizerischen Spezialhandel angehörend betrachtet werden können.

Wird, gegründet auf die obigen Angaben, angenommen, daß von der Einfuhr im Betrag von mehrals 45 Millionen stanz. Frkn. beiläufig ^/z oder Waaren im Betrag von dreißig Millionen wieder aus-geführt wurden, so mußte die Schweiz im Zahr 1840 immerhin beiläufig 12 Millionen stanz. Frankenihres Bedarfs durch baares Geld decken.

Es ist dieß ein sehr ungünstiges Verhältniß, das einzig und allein von der österreichischen Prohibi-tivzollgesetzgebung herrührt, während bei einer liberaleren Zollgesetzgebung die Schweiz zuverlässigihren ganzen Bedarf durch entsprechende Waarenausfuhr decken könnte.

Es erhellt dieß am deutlichsten aus den unten folgenden Nachmessungen in Betreff des Transits durchOesterreich von der Schweiz und nach der Schweiz, aus welchen sich ergibt, daß anderen Staaten gegenüber,wo die schweizerische Industrie nicht Prohibitiv- oder übermäßige Schutzzölle antrifft, sie der größerenEntfernung ungeachtet ihre Bezüge durch entsprechende Ausfuhren zu decken im Fall ist.

Anderseits darf allerdings auch nicht übersehen werden, daß ein bedeutender Faktor des schweizerischenAusfuhrhandels, nämlich derjenige, der auf dem Wege des Schmuggels betrieben wird, hier begreiflich nicht inAnschlag gebracht werden konnte. Wäre der Bestand dieses Handels den österreichischen Behörden nicht ebenso gut oder besser als den schweizerischen bekannt, und würde dieser Handel, der überall im Gefolge hoherZölle auftritt, nicht beinahe ausschließlich durch österreichische Unterthanen betrieben, so hätte ich Bedenken