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Auch diese beiden Uebersichten sind darum interessant, weil sie nachweisen, daß, wahrend aus Oester-reich nur etwas Getreide auf schweizerische Mühlen zur Zubereitung gelangt, zumal andere Ausfuhrenzur Zubereitung entweder verboten sind oder durch eine Menge Kontrollschwierigkeiten verhindert werden,die Schweiz Waaren aller Art in einem Gesammtbetrag von Gl. 282,083 nach Oesterreich führt undfür diese Zubereitung oder Veredlung sehr beträchtliche Arbeitslöhne an österreichische Unterthanen be-zahlt, von denen — wie bereits erwähnt worden — die jährlich entrichteten Sticklöhne allein 5 — 600,000 Gl.betragen.
Auswerfe
über
die Warendurchfuhr durch Oesterreich im Jahr 1845, insoweit dieselbeWaaren betrifft, welche aus der Schweiz eingingen um durch Oester-reich nach andern Staaten geführt zu werden, oder die aus andernStaaten herkommend, durch Oesterreich transitirten um nach der Schweizzu gelangen.
Es ist oben schon erwähnt worden, daß die Ausweise über die Durchfuhr durch Oesterreich imJahr 1845, welche das Rechnungsdepartement der allgemeinen Hofkammer voriges Jahr veröffentlicht hat,in mehrfacher Beziehung sehr interessant sind; dieß hat mich denn auch bestimmt, diese Durchfuhr, insoweitdieselbe auf die Schweiz Bezug hat, d. h. insofern der österreichische Transit alimentirt wird durch Waaren,die aus der Schweiz kommen, um über österreichisches Gebiet nach anderen Staaten zu gelangen, oderinsofern er Waaren betrifft, die aus andern Staaten durch das österreichische Gebiet nach der Schweiztransitiren, hier näher darzustellen.
Es ist eine so allgemein anerkannte Thatsache, daß der Transit diejenigen Gegenden, durch welche erseinen Zug nimmt, bereichert, daß in neuerer Zeit nicht nur beinahe allerorts die Transitzölle erleichtert,sondern daß auch sehr kostbare Straßen oder Eisenbahnen erbaut worden sind, in der Absicht einen be-stehenden Transit zu erhalten und zu vermehren, oder um dem Waarenzug eine neue Richtung zu gebenund sich denselben zuzuwenden.
Ein Staat, der zur Befriedigung seiner Konsumtionsbedürfnisse oder zum Zweck der Versendungseiner Produkte, den Transit durch einen Nachbarstaat alimentirt und dadurch die Gegenden, durch welche