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Maßregel erschien um so auffallender, als Tyroler- und Veltlinerweine von jeher beinahe zollfreinach der Schweiz eingehen dursten. — Die Tagsatzung erschrack um so mehr, „als noch kein Volkvon der Bahn der Prohibition wieder abgegangen ist, nachdem dieselbe einmal eingeschlagen worden,und als Großbrittanien, Frankreich, Preußen, Rußland, Spanien nach einander dasselbe System be-reits angenommen hätten, und nun auch Oesterreich von seinem System mäßiger Zölle abgehe."
Die Gesandtschaft von Basel beantragte hierauf Lurussteuern. Die Tagsatzung aber vereinigtesich am 5. August zu nachfolgender Schlußnahme:
Tagsatzungsbeschluß,
betreffend die Handelsverhältnisse der Schweiz, ck. 6. 5. August 1819.
„1) Indem die Tagsatzung die vaterländische Sorgfalt des eidgenössischen Vororts in Bewah-rung der tief zerrütteten kommerziellen Interessen der Schweiz dankbar anerkennt, weiset sie an„denselben die Zuschrift der vier löbl. Stände Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden und„Thurgau wegen erfolgter Zerstörung eines wichtigen Produkten-Verkehrs mit Vorarlberg, so wie„die ebenso wichtige Angelegenheit der Einfuhr von Schweizerkäsen in das lombardisch-venetianische„Königreich, mit der angelegenen Empfehlung, im Namen gesammter Eidgenossenschaft seine nach-drücklichste Verwendung bei dem k. k. österreichischen Hof eintreten zu lassen, damit der Jahrhunderte„hindurch für beide Länder gleich wohlthätig erprobte freie Handel mit Naturerzeugnissen unverändert„erhalten und jede Verfügung, welche denselben schon wirklich gefährdet oder noch künftig gefährden„dürfte, möglichst abgewendet werde. Die Art und Weise, sowie die Bestimmung des schicklichen,„jedoch beförderlichen Zeitpunkts einer solchen Verwendung, überläßt die Tagsatzung mit gänzlicher„Vollmacht dem klugen Ermessen des Vororts, welcher noch insbesondere, sofern er es zum Behuf„seiner diplomatischen Schritte nothwendig erachtet, sachkundige Männer zu berathen ermächtigt ist.„Wenn ferner bei einer solchen Intervention sich die Möglichkeit zeigen sollte, auch rücksichtlich auf„schweizerische Manufakturwaaren eine günstige Abänderung der neuen österreichischen Mauthver-„ordnungen zu erhalten, so hätte der eidgenössische Vorort sein vorzügliches Augenmerk auch auf diesen„wichtigen Gegenstand zu richten."
„2) Die kommerziellen Interessen der Schweiz gegen andere Staaten, empfiehlt die Tagsatzung„ebenfalls, wie bereits in den Jahren 1817 und 1818, dem Vorort, damit eintretende günstige Ge-legenheiten bestens benutzt und alle möglichen Vorstellungen zu Linderung des Uebels gethan werden."
„3) Zu Ergründung der wirklichen kommerziellen Lage der Schweiz, durch nähere Kenntniß„der von Seiten benachbarter Staaten eingetretenen Hemmungen ihrer traurigen Folgen und des„dadurch in der Nationalhandelsbilanz entstehenden Mißverhältnisses, wird der eidgenössische Vorort„vor Zusammentritt der nächstkünftigen Tagsatzung einen umfassenden Bericht von Sachkundigen ver-nehmen, und denselben auftragen, jene umfassende Darstellung mit einem reiflichen Gutachten zu„begleiten, über folgende Punkte: