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Darstellung der Handelsverhältnisse zwischen der Schweiz und Oesterreich in den Jahren 1840 und 1845 / bearbeitet von Dr. A. v. Gonzenbach
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Die Niederlassung von fremden Handwerkern sollte bei dem gegenwärtigen Kreditsystem an dieAusweisung namhafter eigener Subfi'stenzmittel geknüpft werden, — es sei denn, daß besondereGründe für die Aufnahme eines Handwerks, das der betreffende Ort noch nicht besitzt, sprechen.

Anderseits muß der Handwerker durch wohlüberlegte Marktordnungen gegen den allzu niedri-gen Verkauf von wirklichen Handwerksartikeln geschützt werden.

Diese Berücksichtigung verdient der Handwerker darum, weil seine Eristenz der Gesellschaft, inder er lebt, nothwendig ist (selbst wenn sich diese Gesellschaft alle betreffenden Handwerksartikel aufMärkten verschaffen könnte) der nothwendigen Reparaturen wegen, die im Laufe des Jahresvorkommen und die der Krämer, der mit den betreffenden Handwerksartikeln handelt, nicht besorgt.

Da der Handwerker aber von den Reparaturen der Handwerksartikel (dem Flicken) allein nichtleben kann, so muß der Gesetzgeber dafür sorgen, daß ihm seine Eristenz durch den Marktverkaufnicht zu sehr geschmälert werde.

Eine wohlüberlegte Gewerbeordnung thut, soll dem Handwerksstande in der Schweiz noch auf-geholfen werden, zuverlässig sehr Noth; ein Schutzzollsystem brächte demselben aber keine Hülfe, dader Vortheil, den der Schutz des eigenen Gewerbs brächte, durch denjenigen Schutz wieder ausge-wogen würde, der andern Gewerben gleichmäßig zu Theil würde, — denn jeder ist Produzent undKonsument und würde desnahen was er als Produzent gewänne als Konsument wieder verlieren.

Ein Gränzzollsystem, wie dasselbe durch die Kantone Bern, Solothurn und Aargau beabsichtigtist, und welchem sich nun auch einige östliche Kantone anschließen zu wollen scheinen, wird den

Demnach in 8 Jahren 352,088 Zentner. — Durchschnittlich betrug die Einfuhr während der ersten 3 Jahre18 ^ 0 /ji 43,776 Zentner und während der letzten 5 Jahre 18 ^g jährlich 44,151 Zentner, also auch hier Zu-nahme des Verbrauchs. Die innere Produktion an Tabaksfabrikaten darf angenommen werden wie folgt:

Im Kanton Bern zu

240 Zentner.

Freyburg

1,200

Baselstadt

10,000

Basellandschast

600

Thurgau

160

Tessin

2,200

Waadt

3,350

Wallis

500

Summa: 18,250 Zentner

zu diesen der jährliche Durchschnitt fremder Einfuhr von . 44,151

bringt: 62,401 Zentner.

Im Jahr 1840 betrug die Ausfuhr an Tabaksfabrikatenüber die französische, österreichische und Zollvereins-Gränze. 242 ,,

Es blieben demnach für den innern Konsum . . 62,159 Zentner,

was bei einer Bevölkerung von 2,200,000 Menschen ein Verbrauch von 2,z Pfd. Tabak per Kopf brächte.

Dieterici berechnet im deutschen Zollverein den innern Verbrauch von Tabak zu 2 ^ Pfund.

Ich zweifle daran, daß er in der Schweiz ebenso stark sei, denn mit Tabak wird vielfach Schmuggelhandelgetrieben, so daß die Ausfuhr weit stärker ist als dieselbe durch die amtlichen Kontrollen der Nachbarstaatensich nachweisen läßt.

Den Zentner zu 320 franz. Frkn. berechnet, würde der Tabakkonsum die Schweiz jährlich, den innern Konsumzu 62,000 Zentner angenommen, über 19 Millionen franz. Frkn. kosten!!