24
Reales „ ,■
, ,, Maravedis
de relloa
Fähndrich. 384 —
Feldprediger. 384 —
Chirurg. 350 —
Zwei Klarinettisten oder Pfeifer, jedem . 75 —
Ein Caporal de Cliarpentiers. 85 —
Sechs Charpentiers, jedem. 61 —
Ein Waffenmeister.120 —
Ein Profos. 80 —
e) Grenadiere und Füsiliere.
Gr. F.
Reales Ms. Reales Ms.
Jedem ersten Sergeanten. 147 24 147 24
„ zweiten „ 124 24 112 —
Jedem ersten Korporal. 85 — 80 —
„ zweiten „ 75 — 70 —
Jedem Tambour. 75 — 70 —
Jedem Grenadier und Füsilier .... 61 — 56 16
Als Uniform der fünf Schweizerregimenter wurdedie nämliche von blauer Farbe festgesetzt, welche zurZeit des Kapitulationsabschlusses das Regiment Bedingtrug. Zur Unterscheidung der Regimenter trugen dieKnöpfe des Uniformrockes die Umschrift: Suizos No. 1,etc. Was das Regimentsbanner betrifft, blieb jeweilendem Obersten anheimgestellt, der Uebung der schwei-zerischen Nation folgend, die Farbe zu wählen.
Gemäss den Stipulationen zwischen der schweizeri-schen Tagsatzung in Freiburg (durch Dekret vom 17.September 1803) und der Republik Wallis (Dekret ihrerTagsatzung in Sitten vom 15. November 1803) durftenWalliser Offiziere, die zur Zeit der Kapitulation dienten,zu den nämlichen Graden wie die schweizerischen beför-dert werden. Ebenso genossen auf Grund der Gegensei-tigkeit die nämlichen Rechte Offiziere, die in dem Wal-liser Regiment von Courten dienten, welches in derReihenfolge der spanischen Schweizerregimenter die Num-