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Der Stadt Bern Chorgrichts-Satzung, um Ehe-Sachen, Hurey und Ehebruchs-Straf, Anstellung und Erhaltung Christlicher Zucht und Ehrbarkeit, und was zu derselben [...] : Zu Stadt und Land zu gebrauchen. Bern : von neuem gedruckt in der Hochobrigkeitlichen Druckerey, 1779
Inhalt
- PDF [1]Vorderdeckel
- PDF [5]Titelblatt
- PDF [7][Einleitung]
- PDF 7 [11]Artickel und Satzungen, die Ehe betreffend.
- PDF 26 [30]Satzungen in Scheidung der Ehe zu brauchen.
- PDF 43 [47]Von Straff deß Ehebruchs und der Hurey.
- PDF 74 [78]Vom Kirchgang, Besuchung der Predigen und Abend-Gebätten, auch Haltung deß Sabbaths.
- PDF 88 [92]Von Sachen und Lasteren, so der reformierten evangelischen Religion zu wider.
- PDF 99 [103]Von der Besatzung und Form der Chor-Grichten zu Statt und Land.
- PDF 105 [109]Satzungen, wie weit die Ehe-Gricht auf dem Land Gewalt haben sollen, in Ehe-Sachen zu handlen, vor und ehe sie dieselben in unser Statt für Ehe-Gricht und zu Recht weisen.
- PDF 110 [114]Kundschaft-Urtheil-Gelt, sammt der Chor-Richteren Lohn, wie sich das theilt, aussert unser Haupt-Statt.
- PDF 112 [116]Beyder Stätten Bern und Freyburg gethane Vergleichung, betreffend das Chor-Gricht, Straff der Unzuchten, offenen Lasteren, Ehebruch und Hurey, item Scheidigungen, und Ansprachen er Hurey, in gemeinen Herrschafften, Murten, Grandson und Tscherliz.
- PDF 114 [118]Der besonderbahren Twing-Herren halb.
- PDF 115 [119]Der Ehe-Richteren Eyd.
- PDF 119 [123][Schluss]
- PDF [125]Register