Band 
Erster Theil.
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Vorbereitungsgrundfäze, 4^

den, wie aus meines Vaters bibllotü. cheok.r/o/. I. p. 618 zn sehen.

17) Des Patriarchen Germani zu Constan-tinopel unvollkommene Schrift, welche eigentlichzur Concilienhistorie gehöret, wie denn auch

18) Marrh. Blastaris Canonenlexicon

ebenfals dahin zurechnen:

19) Niccras Akominatus, dessen Sckazder rechtgläubigen Lehre allerdings vor unssehr wichtig wäre, wenn es ganz gcdrukt wäre.Denn was Peter Morel zu Parls 1561, iz8ound ein Ungenannter zu Genf 1592 davon dru-ken lassen, begreifet nur fünf Bücher.

§ XXVII.

Theils Lateiner, von denen hier folgendegenenuer zu werden verdienen:

1) TertUlliaN, dessen Bttchllepraelcriptio-nlku8 contra daerekicos mehr als ein Muster ei-ner jchlechrenPolemik; denn als eine Kezerhisto-rie angesehen werden kan, zumal da die in denAusgaben seiner Werke, demselben beygefügte,Nachrichten voll fünf und zwanzig Kezereien vondiesem wahrhaftig gelehrten Mann nicht her-rühren.

2) Philastrius , dessen Buch 6c üaereübusmit besser,; Recht hieher gehört. Man tadeltmir Grund an ihm seinen übertriebenen Eifer,die Kezerzahl zu vergrdsern, und die daher ent-standene seltsame Fehler der Beurtheilungskraft.Doch ist das Buch jezt unentbehrlich und es ge-höret zu Fabricn Verdiensten, daß er uns zu

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