Band 
Erster Theil.
Seite
152
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Von Simon dem Zauberer

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haben diejenigen Recht, welche den Nahmen tadeln;ohne sich zu Beschüzern des Verbrechens selbst auszu-werfen : oder alle Ärmlichkeit zu leugnen. Denn esist allemal der Unterschied, so sich zwischen Gaben undAemcern findet, von der Wichtigkeit, daß es unrechtist, durch dergleichen Benennungen beyde Begriffe zuverwechseln. Simon verlangte kein Amt zu kaufen,noch steh die Verrichtung einer Amtshandlung be-zahlen zu lassen und daher begieng er auch die Sundeder Gattung nach nicht, welche wir iezt Simome nen-nen. S. perrschens bekanntes Buch <le crimino 8i-monise und pfaff iu oriAin. iur. ecclet. p. 499 der«euen Ausgabe.

§ vm.

Der Lehrbegrif des Simons ist um desto-mehr vielen Dunkelheiten unterworfen, da wirihn nur aus den Nachrichten derer, so ihn ver-dammet, erkennen. Nichts als die Uebereinstim-mung dieser Zeugen und der Zusammenhang derLchrsaze unter sich, bestimmen hier den Grundund die Stufen der Wahrscheinlichkeit. Ausbeyden haben gelehrte Männer geschlossen, daßdie morgenlandische Philosophie die Quelle dieserJrtümer gewesen. Und es ist nicht nöthig die-ser noch die griechische Philosophie beyzufügen,da die lezrere diejenigen Stüke, in welchen siemit dem Simon übereinstimmet, selbst von dererstem empfangen hat. Die Frage: ob D»si-thttlS ein Schüler; oder Lehrer des Simon ge-wesen, lasset sich nicht eher beantworten; als bisdie Zeit, in welcher dieser Mann gelebet, mitGewisheit ausgemacht worden, dazu wenigHosnuug übrig ist.

Amn. S. Torbens 6>sczms. 6e vltima ori^ine baerer.

8imon»8 ma^i, welche Vogt in der blbüotk. bsore-

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