Band 
Vierter Theil.
Seite
20
JPEG-Download
 

so Historie

ten gewis, daß sie auch da vollstrecket worden, wie dennauch von solchen Märtyrern, außer Afrika, welche dieBibeln nicht ausliefern wollen und daher hingerichtetworden, bey dem Ruinarc glaubwürdige Akren anzu-treffen , wohin auch die süs passionis ?kiUppi, welchernadillcm herausgegeben, gehören. Allein es hat unsjmnier Wunder genommen, daß beim Eusebius, der dieNabmen und Begebenheiten so vieler Märtyrer unter demDiokletians uns aufbehalten, bei keinem etwas von die-sem Umstand vorkämt. Noch mehr, man findet nichteinmal in den Verordnungen morgcnlandischer Conci-lien die sich doch auf die Glaubensverlcugnung unterdieser Verfolgung beziehen, etwas von diesem Fehltritt.tNosheim macht daraus den Schluß, daß an andernOrten dieser vor kein solch Verbrechen gehalten worden;als in Afrika, am a. g). p. y28- Nun hat er wol dar-innen Recht, daß man in Afrika überhaupt wegen desBetragens gegen die Gefallene strenger gewesen; als inandern Gegenden, doch scheinet uns diese Anmerkung dieAusgabe nicht ganz aufzulösen. Es stehet noch im We-ge, daß bei dem Donanstenstreit gar nicht von allenTraditoren; sondern nur von gottesdienstlichen Lehrern,die dies Verbrechen begangen, die Frage gewesen; manaber überal auch kleinere Verbrechen an diesen harter be-strafet wißen wollen; als an blosen Laien. Sollen diemorgenlandischen Christen, wenigstens Lischöffe, nichtstandhafter gewesen seyn; als die afrikanischen -! Auchdieses ist unwahrscheinlich. Es bleibet nichts übrig;als dieses. Wir würden vielleicht von den Traditorenin Afrika eben so wenig wißen, wenn nicht die Sonari-stjsche» Unruhen ihr Andenken erhalten hatten und ichweis keine andere Ursach, warum wir von keinen mor-genlandischen; oder italiänischen TraSiroren etwas wis-sen, anzugeben; als diese, weil keine Donatiften, dasist, unruhige Leute damals da gewesen.

V. Ob es gleich keinem Zweifel mit Rechtunterworfen werden kan, daß nicht allein gottes-dienstliche Lehrer; sondern auch Laien dies Ver-brechen zu Schulder! kommen laßen, so ist den-noch auch gewlö, daß bey dem entstandnen

Streit