Band 
Vierter Theil.
Seite
467
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zu Anciochien. 467

n'o endlich Gerechtigkeit wiederfahrcn lassen. tNeren-da ist unseis Wissens der erste, der den Einfall gehabt,wie wir schon bemerket haben, den Melcrium sich mitDamast» vor seinem Tod vereinigen zu lassen. Dieseswurde freilich der beste Weg seyn, den harten Knotenauszulösen; allein der historische Beweis fehlet. Voneinigen andern italiänischen Bischöffen ist aus den ange-führten Beweisen klar, daß sie Briefe angenommen, wel-che Mcst-tius unterschrieben; es folget aber daraus nochnicht, daß sie ihn allein vor den rechtmäßigen Bischofvon Antiochicn erkant, da sie diese Ehre dem Paullinoimmer zugeeignet; über das aber istDamaßns nicht dar-unter. In den neuesten Zeiten hat Peter Lallerini ineiner, seinem Luch äe vi et ratione primstus romsno-rum pomillcum p. Z27. angehängten Stlpbnäioulg zu be-weisen gesucht, theils daß der heiligcMcletius niemalsvon der Kirchengemeinschaft mit der römischen Kirche aus,geschloßen gewesen, weil er doch mit andern Bischöffen,welche mit dem römischen Stuhl verbunden, vereinigetwar, welche zu feine Unterscheidung der mittelbarenCommunion ein groses Nichts ist, indem ja der Bischofvon Rom paullinum allein erkant, mitbin Melcriumvor einen Schifmaticum halten müßen; theils daß wirk-lich die Kirchengemeinschaft wieder hergestellet worden,und zwar aus den Gründen, die schon MerenSa ange-bracht. Sie beweisen aber nichts weniger, als dieses,und kurz, wenn dieser Saz erwiesen werden sol, so musgczciget werden, daß man zu Rom nicht Paullinum,sondern Melcrium vor einen rechtmäßigen Bischof er-kant, oder daß man kein Bedenken gehabt, in einerStadt zwei Bischöffe zu erkennen, welches geradezu ge-ben die Geseze der Kirchenversamlung streiten würde.

Anm. 4. Von Meletio haben wir eigentlich nichts, alsdie Predigt, welche Epipkanius uns erhalten. S.H.III. I. und §. VI. Anmerk. 2. Wahrscheinlich ist dasSchreiben an Joviannm §. XI. III. seine Arbeit. Ei-niger Fragmente gedenket der Bischof Johann von An-tiochien in einem Schreiben an den B. Lyrillum vonAlerandrien, in des lezrer» Werken tonr. V. p. 19z.Mau kan hier Labricium 6.6r. vol. VIII. p. 404. undLave H.I^.8.L. tom. I. x. 22Z.vergleichen.

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K. XVII.