Band 
Vierter Theil.
Seite
511
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zu Alexandrien.

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klarer und die gewcihete Personen in vorige»Stand gesezet worden. Kolluthus muS sehrwenig verbrochen haben, da er ein so gelindesUrtheil erhalten.

Anm. S. III. III-1 und r.Z. vergleiche den zweiten Theildieser Rewrhistorie S. 462.

VII. Daß Kolluthus diesem Urtheil nach-gelebet, ist sehr wahrscheinlich; doch scheinen ei-nige Anhänger geblieben zu seyn.

Anm. i. Aus dem Ausdruk in dem Schreiben dermareo-risckcn Geistlichkeit §. III. III. z. scheinet das erste zufolgen, und vermuhklich bestätiget dieses EpipbaniiNachricht von der baldigen Zerstreuung dieser Parthei.Das lezte aber wird durch die Stellen des Achanasii§. III. 111. 4. 5. bewiesen.

Anm. 2. Diese Briefe sind alle nach der Kirchenversarw-lungzuTyro im I.zz6. geschrieben.

Anm. z. Hier endiget sich die Historie des Rollutbi. Til-lemont p. 2; i. saget, er sey vor dem I. Z40. gestorben;giebt aber keinen Grund dieser unwahrscheinlichen Rech-nung an. Denn aus dem Stilschweigen des Athana-sii von seiner Person ist fast zu vermuhten, daß er ehergestorben.

§. V.

Man kau leicht erwarten, daß bei diesem klei-nen Vorraht von Nachrichten sich wegen derZeit sehr wenig bestimmen laße. Nach dem Epi-phanio sind die ersten Bewegungen des Ariiund die Unruhen des Kollulhi zugleich entstan-den. Alexander giebt nicht undeutlich zu ver-stehen, daß Kolluthus eher sich abgesondert, alsArius, redet aber gewis so unbestimt, daß esunmöglich fallet, einzelne Jahre anzugeben.Man hat keine andere Art diese zu berechnen, als