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Ober-Appellations-Gerichts-Ordnung des eidgenössischen Standes Graubünden, oder, Revidirte und ergänzte Sammlung der Gesetze und Verordnungen über die Einrichtung, Wahlart, Kompetenz und Geschäftsführung des Kantonsgerichts, als Oberappellations-Behörde in Civil-Sachen, wie solche von dem Grossen Rath unterm 28. Juni 1816 ... festgesetzt, und deren Hauptgrundsätze von den ehrs. Räthen und Gemeinden durch ihre am 13. Sept. 1816 von der Standeskommission klassifizirten Mehren als gesetzliche Grundlagen genehmigt worden sind
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Ober-Appellations-Gerichts-Ordnung

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Revidirte und ergänzte Sammlung der GeseU und Ver-ordnungen über die Einrichtung, Wahkart, Kompetenz undGeschäftsführung des Kantonsgerichts, als Oberapella-tions--Behörde in Civil-Sachen,

wie solch-

von dem Großen Rath unterm 28. Juni 1816 (mit Vorbehalt einer nach zweiJahren vorzunehmenden Revision der blos reglementarischen Vorschriften)festgesezt, und deren Hauptgrundsätze von den Ehrs. Räthen und Gemein-den durch ihre am 13. Sept. isi 6 von der Standeskommission klassifizierenMehren als gesetzliche Grundlagen genehmigt worden sind.

Chur, bei Sh. T. ' Otto.