Band 
[Erste Fortsetzung.]
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r66 Geschichte des Lündnerlandes.

'—Gottshausbundes und verlangte folgendei6zz 4 Stück von ihnen:

1 ) sie sollten ihm wie den Vtschöffen seinenVorgängern die Huldigung leisten.

2) Da i62Z den i8ten December die 1526errichteten Artikel wären aufgehoben worden,so sollten ametzt diejenigen, so 162z durchVermittelung des Päbstltchen Nuntius wärengemacht worden, beobachtet und denen Geist-lichen ihre Rechtsinnen nicht getrautet werden.

z) sie sollten den Zehenden in Natura lie- ,fern, nicht aber wie bisher für jede Kartone((^uartariurn) Korn nur z Batzen bezahlen.4) er wolle die Lebensrichter ( welche manPfalzrichter, Hofrichter nennet) selbst ernen- >uen. Er verlangte auch, daß die Gemein-den durch einen Receß versprechen sollten,dasjenige zu vollziehen, was jene Pfalzrich-ter sprechen würden. ,

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Antwort darauf. §

Den 28ten Jenner i6zz wurde zu Chorein Congreß gehalten und dem Bischof vonChur zur Antwort gegeben: er sollte auchdasjenige beschwören, was seine Vorgänger ,vom Bischof Luzi Jter im Jahr -->'4' an,bis auf ihn beschworen hatten, so würdenauch, nachdem dieses geschehen wäre, dieGemeinden dasjenige was ihre Pflicht undSchuldigkeit wäre nicht abschlagen.

Annäherung