Zweiten Theils V Buch. 58s
Verbindung wider Davos. —
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Den i teii August schloffen die Vornehm-sten dieses Bundes zu Chuv ganz in derStille eine vom Guter aufgesetzte Vereini-gung und beschworen dieselbe. Sie gabenderselben den besondern Titel zur Behaup-tung des Bundsbriefes des X GerichtenBundes und des' Majestäts Rechts/ undsie wären daher auch als der höchste Landes-fürst nicht gehalten auf Verlangen der Da-vofev bei denen beiden Bünden vor Rechtzu stehen. Sie ernannten den Durie En-derlin zum Direcwr und gaben ihm Voll-macht/ die übrigen Bothen zu einer Ver-sammlung einzuladen. Er schrieb im Wein-monat an die Gemeinden / sie sollten / ihreBothen nach Grüsch (Lrucium) in dasBretttgäu schicken / um sich daseist über dasgemeine Wohl des Bundes zu berathen undviele nach und nach cingeschlichene Mißbräucheabzuschaffen. Sie erschienen und Guler beidieser und allen anderen Zusammenkünftenmit ihnen und an ihrer Spitze. Sie be-schworen die Bundsartickel und gelobten sicheinander gegenseitige Hülfe. Sie bestimmtenauf den ^ Wintermonats eine andere Zu-sammenkunft zu Grüsch citirten die Da-voser und gaben ihnen nicht einmal Z son-dern nur 2 Tage Zeit/ ihre Rechte, Hauptdes Bundes zu seyn, darzuthun.
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Schreiben