Band 
[Zweite Forsetzung.]
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587
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Zweiten Theils V Buch. 587

Die Hochgerichter erwählen einen —Bundslandamme. '642

Sie kehrten sich aber hieran nicht, undals der Landvogt von Caftels Johann Vic-tor Travers sich auch nach Grüsch begebenhatte, um dieselben von weiteren Unterneh-mungen abzuhalten: (andere schloffen Viel-mehr aus dem Erfolge, er und andere Ka-tholiken hätten dieselben vielmehr aufge-hetzet , damit sie, die fast alle Protestantenwaren, wann sie untereinander selbst uneinswaren, die Religionssachen weniger unter-stützen könnten, und ttberdiß gewönnen dieMesterreicher bei der Schwächung der Rechteder Davosev allemal, da sie bei ihnen keineRechte in Ansehung der Wahl der Obrig-keitlichen Personen hätten) so schritten sieden ^ Wintermonat zur Wahl eines Bunds-landammans, Bundschreibers und Bunds-weibels (sppgritor.) Sie ernannten denDurie Enderlin zum Vundelandamman,den Johann Ianett zum Bundschreiber undChristian Rudi zum Bundsweibel. Siebeerdigten dieselben und verlangten in einemsehr verwegenem Schreiben, wie wohl ver-gebens , von den Davofern die Auslieferungdes Bundssiegels.

Die.