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Ober-Appellations-Gerichts-Ordnung des eidgenössischen Standes Graubünden, oder, Revidirte und ergänzte Sammlung der Gesetze und Verordnungen über die Einrichtung, Wahlart, Kompetenz und Geschäftsführung des Kantonsgerichts, als Oberappellations-Behörde in Civil-Sachen, wie solche von dem Grossen Rath unterm 28. Juni 1816 ... festgesetzt, und deren Hauptgrundsätze von den ehrs. Räthen und Gemeinden durch ihre am 13. Sept. 1816 von der Standeskommission klassifizirten Mehren als gesetzliche Grundlagen genehmigt worden sind
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