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dessen wurde Meyer am nächsten Tage nochmals verhört. Er fing in seinenAussagen bereits an, unsicher zu werden. Es sei schon ziemlich dunkel ge-wesen ; er habe gemeint, es sei Kappeler, gab er hierauf zu. Kappeler erbrachtenun Gegenzeugen, nämlich Balthasar und Joachim Öhninger vonSchneit. Diese deponierten übereinstimmend, sie seien bei ihrer Rückkehrvon Gachnang dem Kappeler begegnet. Er habe sie gefragt, was es inGachnang gegeben habe. Erst dann, also nach geschehener Sache, sei er auchdorthin gegangen. In seinem Gewissen beunruhigt bekannte Meyer zu Hause„ehrbaren Leuten", er habe den Kappeler nie gesehen, er habe ihm unrechtgethan u. s. f. Er mochte weder essen noch schlafen und machte sich beiNacht und Nebel flüchtig. (Eidgenössische Abschiede.) Schließlich blieb die Mit-schuld auf 25 Personen haften; doch konnte keine einzige der schweren An-klagen des „Kirchenraubes, Diebstahls oder Hochverrates" überwiesen werden.Hans Jakob Fels von Zürich mußte dem Stadtschreiber Locher 15 GuldenSchmerzengeld bezahlen, eine Anzahl Angeklagter wurde zu Bußen von5—25 Gulden verurteilt, 16 andere gingen ohne Strafe aus. Weil mandie schuldigsten Thäter nicht ausfindig machen konnte, sollten die Gemeinden,aus welchen Volk nach Gachnang gelaufen war, die Kosten zahlen helfen.Gachnang wurde zu 150 Gulden verurteilt, weil es die Amtleute nichtgegen „das erzürnte Volk" geschützt und mit dem verfrühten Sturmläutendas größte Unheil angerichtet habe. Die Gemeinden Elgg , Gnndetswilund Ellikon wurden ebenfalls gebüßt, „da einige Personen aus den dreiGemeinden dazu gekommen, noch bevor Kapelle und Keller geöffnet warenund die erzürnten betrunkenen Leute hätten abmahnen und den Schadenhindern sollen." Darum wurden den aus Elgg „Hingelansenen" 150, denenvon Gundetswil 80 und denen von Ellikon 60 Gulden an die Kosten auf-erlegt. Junker Beroldingen erhielt 2000 Gulden Schadenersatz, Zürich abermußte den V Orten 4000 Gulden bezahlen, worin die in Winterthur ge-fällten Bußen inbegriffen waren.
Das notwendigste Mittel zur Beseitigung weiterer Zerwürfnisse inGachnang wurde bald ergriffen, nämlich die Teilung des Friedhofs(1611) und der Pfarrpfründe. (1613.) Dagegen mußte sich Beroldingenschriftlich verpflichten, daß der katholische Gottesdienst stets nur in der Schloß-kapelle stattfinden dürfe. Der katholische Pfarrer erhielt erst 1701 ein eigenesPfarrhaus. (Pupikofer, Thurgau II.)