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sich auch bei uns nach Vorsichtsmaßregeln um. — Von weiteren Epidemienaus unserer Gegend erwähnen wir die Masern, 1870 in Eschlikon , 1887in Aadors, 1890 in Ettenhausen und 1896 in Elgg , die Influenza 1889bis 1890, und Diphtheritis nebst Croup und Scharlach 1893—1895in Sirnach , Matzingen, Thundorf, Frauenfcld, Eschlikon u. s. w. Von denzuletzt genannten Krankheiten blieb Aadorf verschont; einzig im November 1896mußten die Schulen infolge der weniger gefährlichen Mandeldiphterie füreine Woche geschloffen werden. — Epidemische Krankheiten an Tierenkamen selten vor. In Heiterschen ereignete sich 1866 ein Fall vonHnnds-wut; 1883 trat in Lachen (-Wängi) und Wallenwil und 1884 in Münch-wilen die Maul- und Klauenseuche aus.
VIII. Armenwesen.
Schon im Anfang dieses Jahrhunderts kam die Armenpflege unter staat-lichen Schutz. Ein Gesetz von 1803 untersagte den öffentlichen Bettel. Außerden Dorfwachen wurden die Polizisten (in jedem Bezirk zwei) beauftragt,das Bettelvolk in die Heimat zu befördern. (1814.) Das Jahr 1809 brachteein Gesetz über die Verwaltung der Armengüter, 1810 folgte ein solches überden bürgerlichen Zustand der Heimatlosen, und das Gesetz vom 7. Januar1816 regelte das Armenwesen beider Konfessionen. In der Hauptsache bliebaber die Armenversorgung immer noch eine kirchliche Angelegenheit, weil dielsiesür gegründeten Fonds meist konfessionell getrennt verwaltet wurden. Wenndie Mittel der Kirchgemeinde erschöpft waren, mußten allerdings die Orts-gemeinden und in letzter Linie der Staat in den Riß treten.
An Zeiten der Not, welche eine besonders thatkräftige Unterstützung derleidenden Armut nötig machten, fehlte es nicht. Schon die schweren Kriegs-jahre 1798—1800 verursachten bittere Tage der Entbehrung und des Mangels.Sehr schlimm stand es von 1816 bis im Frühling 1818. Die allgemeineVerdienstlosigkeit veranlaßte die Gemeinde Aadorf 1816, eine Kommissionvon Stillstandsmitgliedern beider Konfessionen gemäß obrigkeitlicher Verordnungzu ernennen, welche es dann für dringend nötig erachtete, die Armen derGemeinde vor Hungersnot zu schützen. Sie teilte die Einwohner in vierKlassen ein: 1) Große Güterbesitzer, 2) Kleinbauern, 3) Güterlose, doch nichtUnterstützungsbedürftige und 4) Bedürftige. Von den ersten zwei Klassenwurde eine Armenstener zur Anschaffung von Haber, Kartoffeln und Erbseneingezogen. Das Fehljahr 1817 ließ sich noch schlimmer an. Das evangelische