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Wasserversorgung Bischofszell : Uebernahmsbedingungen für Arbeiten und Lieferungen 1892 / [Bischofszell]
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10. Vor Abnahme des Reservoirs ist dasselbe zu füllenund einer zwei Mal 24stündigen Probe zu unterwerfen, d. h.,es soll dasselbe in dieser Zeit absolut kein Wasser verlieren.

L. Grabarbritril.

1. Die Erstellung der Grabarbeit umfaßt: das Äufgrabendes Leitnngsgrabens, die Herstellung der Mnffenlöchcr, dieZnfüllnng, Herstellung eines Steinbettcs, Planirung und Ab-fuhr des überschüssigen Materials auf die angewiesenen Depot-plätze.

2. Die Ausgrabung muß genau nach dem Längenprofilausgeführt und soll die Sohle vor dem Röhrenlegen planirtwerden.

3. Im Preise des Rohrgrabcns sollen alle Nebenarbeiten,wie: Absprießung, Herstellung der Mnffenlöchcr, Wasserschö-pfcn, Beleuchtung der Baustellen, Herstellung des Stcinbcttes,die Planirung und Abfuhr des überschüssigen Materials, in-bcgriffen sein.

4. Besondere Entschädigungen werden nur für Tiefen über1,5 Meter, resp. 1,55 Meter bezahlt, und zwar perKubik-meter, wobei der Berechnung eine Grabbreite von iiciiMEenti-metern zu Grunde gelegt wird. Ebenso erhält der Unterneh-mer eine besondere Entschädigung für Sprengen von Felsenund Findlingen, die mehr als einen Viertel-Kubikmeter messen,ferner für Mauerdurchbrüche, Abbrechen und Wiedcraufmaucrnvon Dohlen und für Verlegung von Gas- und Wasserleitungen.

5. In den Straßen sollen beim Aushub Kies und Steine,in den Wiesen der Humus auf der einen Seite, das übrigeMaterial auf der andern Seite des Rohrgrabens dcponirtwerde».

0. Beim Zudecken sind die Röhren vorerst mit feinem Mate-rial zu bedecken, die weitere Znfüllung hat schichtenweise vor