M. Meersburg.
6. Kopialbuch von Rechtssachen 1509—1557. kl. fol., nicht paginiert.
L. Die Öffnung des Dorfes Güttingen von 1509.
2. Vertrag der sieben Orte mit dem Bischof von Konstanz wegen derniedern Gerichte des Hochstifts in der Landgrafschaft Thurgau 1509.
3. Eidgen. Abschied der neun Orte über den Streit der thurg. Gerichts-herren mit ihren Unterthanen 1526.
4. Eidesformeln der Dorfbeamten.
5. Spruch des thurg. Landvogts in dem Streit zwischen dem Bischofund der Gemeinde Güttingen über den Gemeindewald 1557.
6. Spruch des Kapitels zu Konstanz über die Verhältnisse der Leib-eigenen zu Güttingen 1555.
7. Ivonstanzischer Vertrag mit der Landgrafschaft Kellenburg, hegauischer
und madachischer Reichsritterschaft und Komthurei zu Mainau 1583,nicht paginiert.
8. Kopialbuch enthaltend allerlei Verträge und Urkunden privatrechtlichen
Inhalts von zirka 1786 bis 1829. S. 1—55. fol.
9. — von Dokumenten betreffend Altnau, Rickenbach, Sumeri, Arbon , Utt-
wyl, Kefiwyl, Ltitlishusen, Münsterlingen , Langschlacht, Egeltshofen,Emishofen, Tegerwylen, Ermatingen , Dozwyl 1583. S. 1—1011. fol.
10. — von Güttingen 1452—1780. fol., unpaginiert.
Merkwürdige Recht vnd Gerechtigkeiten in der altstiftischen Herr-schaft Güttingen , die besondern Freiheiten, Verträge zwüschen demHochstift Constanz , den Herren Eidgenossen und andern benachbartenHerrschaften, auch die hochfürstl. Constanzischen Beschwerd-Punktentiberhaubt gegen das löbl. Landvogtey-Amt zu Frauenfeld samt der-selben Beantwortung betreffend.
Ein Register ist vorgesehen, aber nicht angelegt.
11 . Öffnung von Güttingen nebst zugehörigen Verträgen. 64 Seiten, kl. fol.
12. Kopialbuch der Herrschaft Oberach (Obereich), angefangen um 1780.
S. 1—521. fol.
Das Buch führt den Titel: „Kaufbrief der Herrschaft Oberaichsamt andern Schriften, die Rechte derselben betreffend, wie auch,empfangene Lehen von dem hochwürdigen Bistum Costanz.“
13. — von Pfyn. Öffnung von 1502 vidimiert 1. Juli 1575 auf dem Tag
der Jahresrechnung zu Baden. Urbar der Domprobstei zu Konstanzüber die Herrschaft Pfyn. Hebst einigen Sprüchen und Verträgendiese Herrschaft betreffend von 1488—1612. fol., nicht paginiert.
14. — von Pfyn de a. 1615. kl. fol., nicht paginiert.
Copey der Lehen- und Reversbriefe, weichermaßen von der Thum -probstei hoher Stift Costanz iu Kamen der Stadt Zürich den 26. Mai1615 die Pfynischen Lehen empfangen worden. — Etliche Urthelund Rechtfertigungen zu Baden Anno 1550 zwischen der Thum-probstei und Junker Beat Rudolf von Rappenstein genannt Mettelmergangen. — Prozeß des Dompprobsts gegen die von Pfyn de a.1488. — Vertrag mit Wambold von Umstadt 1610. — Vergleich mit