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Statuten der Sparkasse der Bürgergemeinde Frauenfeld
Entstehung
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X5Z7

Statuten

der

Sparkasse der Bürgergemeinde Frauenfeld .

I. Zweck, Flilidiruug und Garantie der Anstalt.

8 1 .

Die im Jahre 1822 gegründete Sparkasse Frauenfeld hat denZweck, einerseits den Geldverkehr der Landwirthe, Handwerker undGeschäftsleute zu erleichtern, andererseits die Verwaltung von anver-trauten Geldern, namentlich Sparkassaeinlagen, gegen angemesseneVerzinsung und unter Gewährung guter Garantie zu übernehmen.

8 2 .

Vorbehältlich des Oberaufsichtsrechts des Staates steht dieAnstalt in ihrer Organisation, Verwaltung und Dauer ausschließlichin der Verfügung der Bürgergemeinde Frauenfeld . Domizil undGerichtsstand der Anstalt befinden sich in Frauenfeld .

8 3 -

Für die Sicherheit aller der Sparkasse anvertrauten Gelder haftet:

a. zunächst der Reservefond der Anstalt;

b. eventuell die Bürgergemeinde Frauenfeld mit ihrem gesammten

Gemeindevermögen.

II. Geschäftsbetrieb.

8 4 .

Geschäfte der Sparkasse sind:

1) Annahme verzinslicher Sparkassaeinlagen;