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24. November 1470 fällte der Rat nach verschiedenen Zwischen-urteilen abermals eine für den Truchfeffen ungünstigen Ent-scheid^^); doch gelangte Adam Cron erst nach zehn Jahrenin den förmlichen Besitz des Schlosses 425 ). Um die Prozeß-stellung seines finanziell ja ungleich schwächern Gegnersvollends zu erschüttern und wohl auch um dem Rate seinerVaterstadt ein Schnippchen zu schlagen, hatte Adam Cron aufJakobi 1471 das Bürgerrecht von Luzern angenommen 4 ^)!
Ein andrer Gläubiger war Hans von Winkelsheim.Truchseß Hans Heinrich hatte von ihm einen Weingartennebst Trottrecht in der Nähe des Schlosses Herblingen ge-kauft, war aber nicht imstande, den Kaufpreis zu entrichten.Winkelsheim wandte sich an den Schaffhauser Rat, woraufihm der Truchseß die Liegenschaft wieder abtreten und denerlittenen Schaden ersetzen mußte 427 ). Wenige Jahre spätermißhandelte Hans von Winkelsheim den Eberlin Koler inSchaffhausen , einen Leibeigenen des Truchsessen, und brachtedadurch den längst verhaltenen, durch einen weitem, unter
424 ) Die äußerst langatmige Urkunde im Staatsarchiv Schaff-hausen. Reg. 2777.
4 Wf 1478, September 1. Truchseß Hans von Dießenhofenhält zu Herblingen im Graben bei dem Schlosse Gericht fürseinen Vater Hans Heinrich und nimmt wegen des Waidgang-streites zwischen Dießenhofen und Schlatt Kundschaft auf. TruchseßHans Heinrich besiegelt die (im Stadtarchiv Dießenhofen liegende)Urkunde.
1480, März 27. erscheint Adam Cron zum erstenmale mit demZusatz ... zu Herblingen. Schaffh. Urkundenregister 3093.
42 °) Harder I. o. S. 10.
In diesem Zusammenhang mag auch die Notiz erwähnt werden,daß Adam Cron am 25. Februar 1471 eine Forderung an den Truch-sejsen dem St. Galler Heinrich Stebner abtrat. Urkunde (Vidimusdes Rheinauer Abtes) im Staatsarchiv Schaffhausen . Reg. 2788.
42 ') Ratsprotokoll 4 post Anton 1468. Harder 1. c.
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