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Revidierter Lehrplan für den Zeichenunterricht an den thurgauischen Primarschulen / Erziehungsdepartement Thurgau
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Revidierter Lehrplan für den Zeichenunterricht

an den thurgauischen Primarschulen.

Nach Einsicht und Prüfung der Vorschläge der Schulsynodevom 24. September 1900 hat der Regierungsrat durch Schlufinahmevom 30. November 1900 den beigedruckten Lehrplan nebst Lehr-mitteln genehmigt. Die Schulvorsteherschaften bezw. die Lehrerwerden daher angewiesen, den Zeichnenunterricht fortan nach demneuen Lehrplane zu erteilen. Das Freihandzeichnen soll ohneHülfsmittel (wie Maßstab, Lineal etc.) geübt werden, und eswerden die Inspektoren eingeladen, hei der Beurteilung der Leist-ungen hierauf besonders Rücksicht zu nehmen.

Für jede Gesamtschule und für jede Schulabteilung, welcheSchüler vom 4. Schuljahre an (aufwärts) umfaßt, ist wenigstens einesder beiden als obligatorisch erklärten Lehrmittel anzuschaffen. DieSammlung der Kartonmodelle kann zum reduzierten Preise von3 Fr. 50 Rp., das Tabellenwerk nebst Lehrgang zum Preise von10 Fr. durch die thurg. Lehrmittelverwaltung bezogen werden.

Die Bestellung hat spätestens innert Monatsfrist zu erfolgen.Denjenigen Schulen, für welche keine Bestellung eingehen sollte,werden beide Lehrmittel unter Kostennachnahme geliefert.

Frauenfeld , den 22. April 1901.

Für das Erziehungsdepartement:Kreis.

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