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Geschichte der Herrschaft und des Fleckens Weinfelden / von J.J. Wälli, alt Pfarrer
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der Feder auf dem Hut, nach dem benachbarten Märftetten. Esentstand eine blutige Schlägerei, in der es verschiedene nicht un-bedeutende Verwundungen absetzte, durch einen Säbelhieb wurdeneinem der jungen Leutezwei Finger unnütz gemacht, einem zweiFinger geschändet, einer an Ohr und Kopf verwundet und eineram Arm geschädigt". Die Kunde von dieser Rauferei ging durchsganze Land, kam selbst vor die Ohren der Regierung in Zürich .Da am zweiten Sonntag des August die Kirchweih gefeiert werdensollte, so traf der Obervogt Lavater alle Vorkehrungen, um dieAuftritte an der von Märftetten unmöglich zu machen; er wandtesich an die Pfarrer von Märftetten und Weinfelden , daß sie amersten Sonntag des August Predigten gegen die Ausschreitungen derKirchweih halten. Der von Märftetten, Hug, gab brieflich einzustimmendes Versprechen, von dem in Weinfelden ,.tzli, liegtein Predigtauszug bei den Akten, worin er sich in eindringlichsterWeise über die Kindererziehung ausließ. Obervogt Lavater wandtesich ferner an das Landvogteiamt, um sich seiner Zustimmung inseinem Vorgehen zu versichern, ebenso an die Regierung in Zürich ,die ihn in seinem Eifer ermunterte, indes daran kein Gefallenfand, daß Lavater sich an das Landvogteiamt gewendet. Sieschreibt: Wir können nicht wohl begreifen, daß durch Beihilf desFrauenfeldischen Landvogteiamtes dieß Orts einich fruchtbarlicheoder gedeihliche Remedur zu erwarten sein werde." (2. Aug. 1706.)

Aber alle Vorkehrungen von feiten des Obervogtes Lavaterkonnten es nicht hindern, daß die Kirchweih von Weinfelden vom9. August von einem bedauerlichen Unglücksfall begleitet war. DerBericht Lavaters an die Regierung in Zürich sagt darüber:Indemals eine weinfeuchte Gesellschaft ein einem ihrer Gespanen abge-nommen ledernes Käpli wieder haben, von einem Schenkhaus insandere dringen wollte, suchte der Wirt abzuhalten, ebenso seineGäste, zu welchen man gewollt. Von Zorn und Wein erhitzt, drückteman gegeneinander, da geht einem sein mit Schrot geladenes Rohrlos und trifft den hinter ihm stehenden Freund rsot.-r ins Herz,und er gab mit seufzender Benamsung des Täters, ohne daß derPfarrer zum Ende hätte kommen können, den Geist auf. Der Ver-storbene und der Täter sind beide evangelisch, jener ledig aus demNuberbaum in hohen Gerichten (die niederen Gerichte stehen beimLandvogt), dieser verheiratet, Vater von sechs noch fast unmündigenKindern, von Hugelshofen der Pfarr Altersweilen. Er ist bereitsvom Landgerichtsdiener der hohen Obrigkeit zugeführt." (BerichtLavaters nach Zürich vom 9. August 1706, Nr. 739.)

Landvogt Franz Faßbind erließ darauf am 9. September 1706ein Mandat, worin erbei hoher unausbleiblicher Straf und Un-gnad" das Tragen von Federn, oderwas dem gleich sein möchte",das Umherziehen mit Trommeln an Kirchweihen, unddas un-behutsame und unnütze Rohrtragen an Sonn- und Feiertagen"gänzlich verbot. Jetzt erst, nachdem der Landvogt dieses Verbot

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