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Geschichte der Herrschaft und des Fleckens Weinfelden / von J.J. Wälli, alt Pfarrer
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sobald in jenen unruhigen Zeiten Kriegsvolt an den Grenzen sichsammelte, ward auch sie zu neuer Geltung gebracht. So war esanno 1672 der Fall. Alsdas Geschrei der Annäherung fremderVölker" an die Eidgenossenschaft sich mehrte, beschloß die Tagsatzung,daß der Thurgau zum ersten Auszug 600 Mann, zum zweiten unddritten zweimal soviel zu stellen habe. Zu je 100 Mann gehörtendreiwohlausgerüstete Reiter", zu je 200 Mann war ein Haupt-mann, ein Leutnant, ein Fähndrich, zwei Wachtmeister, sechs Unter-offiziere und sechs Korporale zu ernennen. Am 9. Dezember 1672forderte, gestützt auf diesen Beschluß, Landvogt Waser die Quartier-hauptleute aus, ein Verzeichnis der Mannschaft von 17 bis 50 Jahreneinzugeben und dafür zu sorgen, daß die nötigen Waffen mit Krautund Lot vorhanden seien. Am 4. September 1673 erließ Waserden wettern Befehl, alle drei Auszüge instündlicher Bereitschaftzu halten", und forderte die Offiziere zur Inspektion auf, ob dienötigen Gewehre vorhanden seien.

Neue Kriegsgefahren brachten die Jahre 1688 und 89. Eswar die Zeit der Erbfolgekriege. Am 9. November 1688 berichtetder Landvogt Dietrich Balthasar von Luzern , daß die von densieben regierenden Ortenaus ihren Mitteln" erwählten und unter-haltenen Offiziere in den Thurgau kommen und daß die Quartier-hauptleute in jedem Quartier 200 auserlesene Mann auswählenund in Bereitschaft halten, ausgerüstet mit Kraut und Lot. Am21. Mai 1689 war die Kriegsgefahr näher gekommen, indemdie kaiserlichen Völker sich zusammenziehen und den Grenzen nähern".Da ist der dreifache Auszug instündlicher Bereitschaft" zu haltenund die Feuerzeichen und Hochwachten auszurüsten, daß man sieim Notfall gebrauchen könne. Am 2. Mai 1690 verlangt derselbeLandvogt, daß man die Feuerzeichen und Hochwachten in derselbenWeise bestelle,wie vor zwei Zähren", und von der Annäherungder Armeen und anderm Namhaftem alsobald Nachricht gebe.

In diese Zeit (15. Januar 1689) fällt eine Klage der innernQuartiere Weinfelden , Bürglen , Lommis und Wellhausen gegen dievier äußern Uttwil , Emmishofen , Müllheim und Steckborn , überdie Landvogt Balthasar einen Entscheid fällt. Jene, die innerrtQuartiere, hatten nach dem Befehl der Offiziere aus den siebenOrten die Wachen an den Grenzen zu bestellen, wie die äußern.Darüber beklagten sich jene nicht, aber sie verlangten, daß nach altemHerkommen die äußern Quartiere ihnen Holzfeuer und Licht lieferten,weil sie zu den Wachen bis auf vier und mehr Stunden zu gehenund zwei Tage und mehr zu versäumen haben, als die in den äußernQuartieren. Diese hatten ihnen beides, Holz und Licht, verweigert.Der Entscheid des Landvogts lautete dahin, daß, weil von altersherdie äußern Quartiere der Wachmannschaft der innern QuartiereFeuer und Licht gegeben, es ferner also soll gehalten werden, mitder Erläuterung, daß ihnen das Licht in der Wachtstube nach Not-durft, in den Häusern aber nur so lange zu geben sei, als es

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