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Schulbuch für den sprachlichen und realistischen Unterricht in thurgauischen Primarschulen : VI. Schuljahr / Lehrmittelkommission
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nicht etwa einer Praxis Vorschub geleistet sein, welche den geographi-schen Unterricht ohne weiteres an der Hand des Schulbuches mitBesprechung des Heimatkantons beginnen wollte. Die anerkannteForderung der Pädagogik, daß der geographische Unterricht von derBetrachtung des Wohnortes auszugehen habe, und die Vorschrift unsersLehrplanes:Einführung in das Verständnis der Landkarte" bleibtbestehen; nur wird es besser sein, die bezüglichen Belehrungen an diewirkliche Heimat der Kinder statt an eine Jdeallandschaft anzuschließen.Wertvolle Dienste werden dabei dem Lehrer die betreffenden Blätterder topographischen Karte leisten können (vergl. Zirkular des Tit.Erziehungsdepartements an die thurgauischen Primarlehrer vom 26 .November 1880 und die Einleitung zu Wettsteins Schulatlas, ins-besondere die Bemerkungen zu Blatt III. desselben).

Besondere methodologische Winke über die Behandlung des ge-botenen Lehrstoffes scheinen an dieser Stelle nicht notwendig zu sein.Einzig soll ausdrücklich gesagt werden, daß es nicht die Meinunghaben kann, es müßte der Lehrer jedes Jahr unter allen Umständendas Buch dem ganzen Umfange nach durcharbeiten; vielmehr wirder je nach Befähigung der Klasse und nach andern lokalen Verhältnisseneine geeignete Auswahl zu treffen suchen und z. B. die einen Partieneinläßlicher, andere kürzer oder im einen oder andern Jahre auch garnicht behandeln.

2m Dezember 1884.

Die Lehrmittelkommission.