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Die Freiherren von Bussnang und von Griessenberg / von Placid Bütler
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Die Freiherren von Bußnang und von Grießenberg.

durch Geradheit der Gesinnung, durch versöhnlichen Geist unddurch seine administrativen Talente. Nachdem am 6. Oktober1439 Bischof Wilhelm von Straßburg gestorben war, wählte dieMehrheit des Domkapitels den Konrad von Bußnang zum Nach-folger. Er schien der richtige Mann zu sein, um in dem arg zer-rütteten Hochstift wieder geordnete Zustände herzustellen. Aberkaum war die feierliche Einsetzung im Münster vollzogen, so wählteeine selbstsüchtige Minderheit den unfähigen Propst Johann vonOchsenstein zum Gegenbischof. Abneigung gegenüber dem Landes-fremden und Simonie scheinen da die treibenden Motive gewesenzu sein. Eine Zeitlang standen sich die beiden Gewählten feindlichgegenüber, Vermittlungsversuche des Markgrafen Jakob von Baden führten zu keinem Ziele und ebenso wenig der Umstand, daß am10. Juni 1440 der Erzbischof von Mainz, in dessen Metropolitan-verband Straßburg gehörte, den Konrad von Bußnang in seinerWürde bestätigte. Zwar gab nun Johann von Ochsenstein gegeneine Entschädigung seine Ansprüche auf. Aber der im Domkapitelausschlaggebende hohe Adel und die Stadt Straßburg verharrtenin ihrer Opposition. Offenbar hatte sich Konrad schon bald nachAusbruch des Konfliktes mit dem Gedanken vertraut gemacht, aufdas Bistum zu verzichten, jedoch nicht in die Hände der reniten-ten Minderheit des Kapitels, sondern zugunsten eines eigenenneuen Kandidaten. Das war ein Mitglied des Domkapitels zu Metz,nämlich Ruprecht, Sohn des Pfalzgrafen Stephan. Schon am5. Mai, also vor der bischöflichen Bestätigung seiner Wahl, hatteBischof Konrad mit Ruprecht in der Stadt Basel , wo damals dasKonzil versammelt war, einen Vertrag abgeschlossen, laut welchemer zugunsten des Pfazgrafen zurücktreten werde, wofür ihm dieserdie obere Mundat, nämlich Rufach, Sulz und Egisheim mit Zu-gehörde, zur Nutznießung auf Lebenszeit zusicherte. Da jedochvorauszusehen war, daß diese über den Kopf der rechtmäßigenWahlbehörde hinweg getroffene Abmachung auf den Widerstanddes Domkapitels stoßen werde, beschloß man, auf einem Umwegzum Ziele zu gelangen. Am 24. Juli ernannte nämlich BischofKonrad den Domherrn Ruprecht zum Coadjutor und Admini-