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Erfahrungen über gewerbliche Intoxikationen und deren Beziehung zum schweiz. Fabrikhaftpflichtgesetz / von Dr. med. W. Hess, Arzt und prakt. Zahnarzt
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haupt zur Kenntnis gekommenen 32 Fällen 16 auf dieseneue Fabrikationsart zurückzuführen sind. 145 ) Diese Be-obachtungen wiederholen sich natürlich in den verschiedenenIndustrien. Hier sind die Ursachen einer recht ansehnlichenZahl oft längere Zeit nicht erkannter gewerblicher Ver-giftungen zu suchen (siehe Copemann, 17 ) Hake, 39 ) JakschHoffer, 44 ) Schrumpf 109 ).)

Folgende Erfahrung mag als Beweis und Paradigmadienen, wie oft bei grossen Betrieben die Vorgesetztenüber gefährliche Details und gefährliche Verwendung vonStoffen in ihrem eigenen Betrieb nicht orientiert sind, in-dem durch Anstellung irgend eines Arbeiters aus einerähnlichen Fabrik ein Verfahren eingeführt wird, das andie Stelle eines finanziell weniger rationellen tritt. Sogeht z. B. aus den Schwurgerichtsverhandlungen im Sommer1910 mit aller Deutlichkeit hervor, dass in den letztenJahren die sogenannte Gelbbrennerei mit einer Mischungvon HN0 3 , HCl, NaCI und Kienruss in einer sehr grossenZahl von Metallbranchen eingeführt worden ist, indemzuerst in irgend einem Topf die Säuregemische verwendetwurden. Da sich der Betrieb als rationell und einfach er-wies, wurden die Säuren bald in grösseren Quantitäten, imSommer im Freien, im Winter in Korridorecken oder inAborten verwendet und die Gefahren so sukzessive ge-steigert, bis schwere Erkrankungen und Todesfälle ein-traten. Die Zeugen vor Gericht, oft Besitzer und Leitervon Fabriken und Gelbbrennereien, machten die ganz be-stimmte Angabe, dass sie von einer Gefährlichkeit dieserBetriebe bis zur Bekanntwerdung dieser Fälle nichts ge-wusst oder nicht so viel, dass so schwere Störungen dieFolge sein können.

Ein weiterer Fall: Ein Arbeiter wird zum Gelbbrennen und Verzinnenut s. w. benutzt. Er bekommt Darmstörungen, Schwächezustände in den

145. Jahresbericht d. Schweiz . Fabrik- und Gewerbeinspektoren 0708.