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Rechtsgutachten über die Frage: ist Hr. Karl August Keller, Besitzer des Arenenbergs, Kanton Thurgau, nach den mitgetheilten Akten schuldig des Verbrechens des Betrugs, der Unterschlagung, der Erpressung? / Heinrich Escher, Professor
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Nechlsgnlachten über die Frage :

ist Hr. Karl August Keller, Besitzer des Areuen-bergs, Kauten Thurgau, nach den mitgetheil-ten Akten

schuldig

des Verbrechens des Betrugs, der Unter-schlagung, der Erpressung?

-<^er Angeklagte ist gebürtig von Glössa, Königreich Sachsen,kam im Jahr 1833 nach Pariö, wo er Unterricht in der Musikertheilte, um das Jahr 1837 die Bekanntschaft mit der DameA. Olympia Nosaline Huct de Froberville, Wittwe des im Jahr1824 verstorbenen Marquis de Marcillac, machte und diese am22. Juni gleichen JahreS heirathete. Im Jahr 1843 kaufteKeller vom Prinzen Napoleon das Gut Arenenbcrg im KantonThurgau und lebte in den leztcn Jahren mit seiner Gemahlinbald auf Arcncnbcrg, bald in Konstanz , wo eine Wohnung gc-miethet war. Den 31. Oktober 1848 stirbt Frau Keller in Kon-stanz , und hinterließ ihren Gatten im Besitze des größten Theilsihres Vermögens. Das Amts-Ncvisorat in Konstanz nahm den1. November 1848 in Kellers Wohnung daselbst eine Inventur-beschreibung auf, und ging da'S thurgauische FriedensrichteramtBerlingcn an, auf dem Acencnberg ebenfalls eine Beschreibungund Besicgclung vorzunehmen, was aber nicht vollzogen wurde,weil Keller, welcher die Leiche nach Frankreich geleitete, abwesendwar und dessen Schließerin sich weigerte.