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Was ist nach dem Vorgehen des Bundes zur Bekämpfung des Alkoholismus weiter zu thun mit besonderer Rücksicht auf die Heiligung des Sonntags? : Referat an die Versammlung der Thurgauischen gemeinnützigen Gesellschaft zu Frauenfeld, den 7. Juli 1885 / von Jac. Christinger, Pfarrer
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Arme und Eeiche, Junge und Alte, Gelehrte und Ungelehrte eineWahrheit würde:

Tag über alle Tage, Geschenk aus Gottes Hand,

Mit jedem Glockenschlage Bringst du ein Segenspfand.

Du Tag voll Licht und Sonne, Der Gott gehört allein,

Du Morgen voller Wonne Sollst mir willkommen sein.

Dass zur Erstrebung eines solchen oder diesem Idealeähnlichen Zustandes unser gegenwärtiges Sonntagsgesetz unzu-reichend sei, braucht kaum näher begründet zu werden. Es istdatirt vom Jahre 1855 und begnügt sich mit der Aufzählungeiniger Geschäfte und Arbeiten, welche an Sonn- und Feiertagenunzulässig sein sollen und mit der Bezeichnung einiger anderen,welche unter gewissen Verhältnissen erlaubt werden können.

Es liegt ausserhalb meiner Aufgabe, hier den Entwurf einesneuen vorzulegen. Ich will nur die Grundsätze andeuten, nachdenen es sich gestalten müsste. Es wird den Satz anerkennen,mit welchem das alte Joch des knechtischen Dienstes abgethanist: Der Sabbath ist um des Menschen willen da, nicht derMensch um des Sabbaths willen.

Es wird den Bedürfnissen des leiblichen Lebens, den Werkender Noth und Dringlichkeit ihr Recht gewähren für Alle; eswird auch der unschuldigen Freude und Erholung des ganzenMenschen nicht in den Weg treten und ihr genügend Raum undFreiheit lassen, nur dass sie die höhere Bestimmung des Tages,Erhebung, Läuterung, Stärkung und sittlich-religiöse Erbauungder Seelen nicht verdrängen oder hintansetzen darf. Es wirdso viel als möglich die aufschiebbare Arbeit von diesem Tageausschliessen und Ruhe schaffen für die ermüdeten Kräfte. Eswird die laute und störende Freude in Schranken weisen, be-sonders aber alle Unmässigkeit, Unsittlichkeit und Rohheit be-kämpfen und mit wirksamer Strafe belegen. Es wird nichtKleinigkeiten nachjagen, aber eine heilsame Ordnung feststellen,welche mit den Verhältnissen der Gegenwart wohl vereinbar istund für Grosse und Kleine im Staate in gleicher Weise gilt.

Wenn ich nach diesem längeren Exkurse über Sonntags-heiligung nochmals zu meinem Hauptgegenstand zurückkehre, sogeschieht es nur, um in Kürze anzudenten, was zur Förderungder Massigkeit und sittlichen Tüchtigkeit des Volkes geschehenkann durch gemeinnützige Vereine und Private, insbesondere durchunsere Gesellschaft, welche sich das Recht nicht nehmen lassensoll, nach gepflogenem Rathe auch zur That zu schreiten und